Geschrieben von die_ente_macht_nagnag am 24.01.2019, 17:38 Uhr |
An die Elterngeldexperten
ZU 1: Für die Berechnung des EG werden die 12 Monate vor Beginn des MuSch herangezogen. Wenn du in diesem Zeitraum EG oder MuSch-Geld bezogen hast, dann werden diese Zeiträume nicht berücksichtigt, sondern es werden die Monate dran gehängt. Beispiel. Für die Berechnung relevanter Zeitraum: 12 Monate JAN bis DEZ 19, in der Zeit hast du im Jan 19 EG für ein anderes Kind bezogen. Dieser Monat wird nicht berücksichigt, sondern der letzte Monat ohne EG davor Zeitäume angehängt. Das kann man bei elterngeld.de sich wunderbar anzeigen lassen.
Wenn das nächste Kind genau ein Jahr nach dem ersten kommen würde, würde etwa das gleiche Gehalt für die Berechnung herangezogen wie beim ersten Kind.
ZU 2: Ja, kann man. Das EG ist nicht an die Betreuung zu Hause gebunden (ist ja nicht die "Herdprämie"). Aber ob du eine Kinderbetreuung bekommst ist von der Kita abhängig, wir haben nur Anspruch auch einen TZ-Platz so lange ich nicht arbeite.
- An die Elterngeldexperten - Mala28 24.01.19, 16:52
- Re: An die Elterngeldexperten - die_ente_macht_nagnag 24.01.19, 17:38
- Re: An die Elterngeldexperten - Mala28 24.01.19, 20:07
- Re: An die Elterngeldexperten - die_ente_macht_nagnag 24.01.19, 17:38