Geschrieben von Mala28 am 24.01.2019, 16:52 Uhr |
An die Elterngeldexperten
Hi,
ich brauch mal euer Wissen:
1. Was ist wenn ich während des Elterngeldbezugs schwanger werde und z.B. bis zum 01.02.20 Elterngeld bzw. Elterngeldplus beziehen und dann bis zur Geburt nicht arbeiten gehe und mich ums Kind kümmere.
1.Wie wird das Elterngeld berechnet. Gelten dann auch die 12 Monate vor Geburt des ersten Kindes?
2. Was ist wenn ich einen Kitaplatz bekomme, kann man dann dennoch noch Elterngeld beziehen wenn ich schwanger wäre, aber für 2 Monate nicht zurück in Job könnte.
Nicht dass das passiert, wir sind gerade alle eventualitäten durchgegangen, was sein könnte.
Re: An die Elterngeldexperten
Antwort von die_ente_macht_nagnag am 24.01.2019, 17:38 Uhr
ZU 1: Für die Berechnung des EG werden die 12 Monate vor Beginn des MuSch herangezogen. Wenn du in diesem Zeitraum EG oder MuSch-Geld bezogen hast, dann werden diese Zeiträume nicht berücksichtigt, sondern es werden die Monate dran gehängt. Beispiel. Für die Berechnung relevanter Zeitraum: 12 Monate JAN bis DEZ 19, in der Zeit hast du im Jan 19 EG für ein anderes Kind bezogen. Dieser Monat wird nicht berücksichigt, sondern der letzte Monat ohne EG davor Zeitäume angehängt. Das kann man bei elterngeld.de sich wunderbar anzeigen lassen.
Wenn das nächste Kind genau ein Jahr nach dem ersten kommen würde, würde etwa das gleiche Gehalt für die Berechnung herangezogen wie beim ersten Kind.
ZU 2: Ja, kann man. Das EG ist nicht an die Betreuung zu Hause gebunden (ist ja nicht die "Herdprämie"). Aber ob du eine Kinderbetreuung bekommst ist von der Kita abhängig, wir haben nur Anspruch auch einen TZ-Platz so lange ich nicht arbeite.
Re: An die Elterngeldexperten
Antwort von Mala28 am 24.01.2019, 20:07 Uhr
Oh danke, dass hilft mir sehr.