Oktober 2022 Mamis

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Geschrieben von SunshineMina, 15. SSW am 22.04.2022, 16:15 Uhr

An alle Nicht-Verheirateten

Wir haben in eineinhalb Monaten den Termin fürs Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung.

An was muss man noch denken?

Braucht man fürs Krankenhaus was? Falls was wäre wie ist das mit dem Auskunftsrecht?

LG und danke!

 
10 Antworten:

Re: An alle Nicht-Verheirateten

Antwort von chsabrina, 16. SSW am 22.04.2022, 17:21 Uhr

Huhu,

Für den Termin brauchst du glaub nichts außer dich & dein Partner Ausweis und mutterpass.

Ins Krankenhaus musst du zur Standesamt Anmeldung recht viel
Mit nehmen unverheiratet… beide eure Geburtsurkunde, die Unterlagen vom Amt die du dann bekommst, Geld oh man mein kleiner ist 3 mir ist der Rest entfallen aber es gibt überall Seiten wo man das nachlesen kann ;)

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Re: An alle Nicht-Verheirateten

Antwort von DarisMom am 22.04.2022, 17:30 Uhr

Hallihallo ;)

Also bei meinem Sohn (Juli 2019) haben wir auch 2 Monate vor ET die Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht beim Kreis Jugendamt festgelegt.
Dazu brauchten wir unsere Geburtsurkunden aus dem Stammbuch und unsere Personalausweise sowie den Mutterpass.

Im Krankenhaus hatten wir auch alle beantragten Papiere dabei, weil es hieß, dass mein Partner keine Entscheidungen treffen dürfte wenn mir etwas passiert wäre und etwas mit dem Kind betreffend wäre.

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Re: An alle Nicht-Verheirateten

Antwort von SunshineMina, 15. SSW am 22.04.2022, 17:45 Uhr

Danke euch beiden (:

Also die beantragten Papiere waren Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht und Geburtsurkunde oder muss man vorab sonst noch was beantragen?

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Re: An alle Nicht-Verheirateten

Antwort von DarisMom am 22.04.2022, 17:51 Uhr

Genau, vor der Geburt Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht und danach die Geburtsurkunde

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Re: An alle Nicht-Verheirateten

Antwort von heli89 am 23.04.2022, 21:33 Uhr

Bei mir ist es noch eine Nummer lustiger, weil ich noch mit meinem Ex verheiratet bin und ich den jetzt nebst Perso, Geburtsurkunden und MuPa sozusagen mitbringen muss. Damit mein Freund seine Vaterschaft anerkennt und mein Ex seine aberkennt. Und dann machen wir dort eben auch den Krams zur Vaterschaft und zum Sorgerecht fertig.

In meiner ersten Schwangerschaft hab ich vor der Entbindung noch geschaut, daß meine Vorsorgevollmachten für meine Eltern noch aktuell sind. Jetzt habe ich meinem Freund auch eine ausgestellt.

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Re: An alle Nicht-Verheirateten

Antwort von SunshineMina, 15. SSW am 24.04.2022, 9:41 Uhr

Haha. Das klingt echt nach einer komischen Konstellation, aber gut, dass der Ex mitmacht. Das heißt das Verhältnis ist auch soweit in Ordnung, dass Ex und Aktueller sich begegnen können? Oder meinst das wird eine komische Stimmung?

Ja das mit den Vollmachten ist noch eine gute Idee und sowas in der Art hatte ich auch im Hinterkopf. D.h. sowohl deine Eltern als auch dein Freund haben für dich Vollmachten. Hast du die notarielle beglaubigen lassen? Ist nicht notwendig oder? Bisher habe nur ich für meine Eltern Vollmachten aber für mich niemand. Was sollte da drin stehen? Also klar so allgemein lebenserhaltende Maßnahmen sowas, aber ich meinte jetzt so im Hinblick auf die Geburt. Was könnte man da im schlimmsten Fall absichern? Hat ein Partner an sich keine Rechte im Krankenhaus? Oft wird das im Alltag sicher menschlich ausgeübt?

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Re: An alle Nicht-Verheirateten

Antwort von Nickit92 am 24.04.2022, 19:27 Uhr

Ich kann dir nicht sagen was du wegen der SS und Vaterschaftsanerkennung brauchst. Aber als Krankenschwester die oft im Kreissaal zu tun hatte, kann ich euch nur empfehlen für die Geburt eine Vollmacht für gesundheitliche Dinge auszustellen, in der genau steht was du willst und nicht willst und was er entscheiden darf falls du es in einer Notfallsituation nicht kannst.

Es wird sicher alles gut, aber ich habe auch ein zwei mal erlebt, dass es dringend wurde und der Partner rein rechtlich nicht entscheiden oder unterschreiben darf. Deswegen würde ich es machen damit alle abgesichert sind.

Ist immer ein doofes Thema und man braucht es ja Gott sei dank oft nicht. Aber Vorsicht ist besser als Nachsicht!

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Re: An alle Nicht-Verheirateten

Antwort von SunshineMina, 15. SSW am 24.04.2022, 21:10 Uhr

Hey, danke für deine Antwort!

Dann mache ich das. Du hast keine Vorlage oder was du empfehlen würdest? Schaue auf jeden Fall auch Mal im Internet. Aber z.B. bei Kaiserschnitt, dass ich da so Anästhesiezeug nicht unterschreiben muss? Oder was so?

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Re: An alle Nicht-Verheirateten

Antwort von Nickit92 am 25.04.2022, 11:05 Uhr

Empfehlen kann ich nichts…
Am besten redet Ihr beide mal mit eurer Hebamme was möglich wäre und welche Entscheidungen gefällt werden könnten.

Und ja es geht darum das dein Freund unter der Geburt Medizinische Vollmachten besitzt um für dich diese Sachen abnehmen zu können. Theoretisch ist es ja eigentlich auch so das man im KH ein Vorgespräch bekommt wo auch schonmal über PDA o.ä. Geredet wird und eventuell auch die Zettel schon unterschrieben werden damit das unter der Geburt nicht mehr gemacht werden muss… (Außerdem ist man rein rechtlich unter der Geburt seltenst Zurechnungsfähig )

Aber mit Corona ist halt auch einfach alles schwierig…

Ich hatte z.B. einen Wehensturm und konnte auch nicht die Erlaubnis für die PDA unterschreiben. Da hat das einfach mein Mann gemacht!

Ich denke es nimmt dir viel Last ab, wenn du weisst das da jemand hilft der diesen Kram für dich machen kann.

Voraussetzung ist natürlich das du deinem Partner 100% vertraust und Ihr vorher viel eich darüber Gedanken macht was DU willst!

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Re: An alle Nicht-Verheirateten

Antwort von heli89 am 25.04.2022, 13:02 Uhr

Ehrlich gesagt ist das Verhältnis eine riesige Katastrophe, aber wenn er nicht mitspielen würde, dann wäre er ja der rechtliche Vater des Babys und nicht mein Freund, der der leibliche Vater ist...

Ich habe auch eine allgemeine Vorsorgevollmacht, in der sind meine Eltern Bevollmächtigte. Explizit für alles rund um die Geburt habe ich meinem Freund noch eine Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten ausgestellt. Wir sind noch nicht wirklich lange zusammen und ganz grundsätzliche Dinge um Leben und Tod sollen lieber meine Eltern entscheiden, die kennen mich länger. eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung ist auch in unserem jungen Alter nie verkehrt, egal ob wegen der Geburt oder für alle möglichen anderen Lebenslagen.

In erster Linie geht man ja bei der Geburt nicht vom allerschlimmsten aus, dass man plötzlich zum Schwerstpflegefall wird, sondern es geht ja auch um rein praktische Einwilligungen und Entscheidungen, die gegebenenfalls rund um die Geburt zu fällen sind, Auskunftsrecht, Entbindung der Schweigepflicht usw.

Im Internet gibt es gute Musterformulare z.b. von der Bundesärztekammer. Man kann sie individuell anpassen, die Vollmacht auch nur für bestimmte Fälle wie z.b. alles rund um die Geburt, ausstellen.

Hier ein Beispielleitfaden, ab S. 7 gibt's die Musterformulare.

https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/aekno/downloads/2020/leitfaden-patientenvorsorge-2020.pdf

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