Juni 2015 Mamis

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von AugustBaby2010, 10. SSW  am 14.11.2014, 8:56 Uhr

Änderung der Elterngeld Regelung ab 1. Juli...

Habt ihr das mitbekommen? ??

Finde das voll blöd dAss es erst ab 1.JuLi gilt, da es Mutter unterstützt die wieder teilzeit arbeiten.... die Hoffnung dass mein Kind 2.5 Wochen später kommt kann ich wohl weg schieben xD

 
7 Antworten:

Re: Änderung der Elterngeld Regelung ab 1. Juli...

Antwort von Ändy, 12. SSW am 14.11.2014, 9:43 Uhr

Mitbekommen ja, aber es interessiert mich nicht!
Da ich in meinem Job sowieso nicht Teilzeit arbeiten kann ist es für mich unwichtig das man das dann in Elternzeit kann! Ich werde wahrscheinlich mein Elterngeld splitten auf 2 Jahre und dann wieder vollzeit anfangen zu Arbeiten.

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Re: Änderung der Elterngeld Regelung ab 1. Juli...

Antwort von Fusssel, 11. SSW am 14.11.2014, 10:03 Uhr

Ich persönlich finde die Änderungen nicht so gravierend. Wenn du dich mal genau mit dem gesetz beschäftigst ist teilzeit Beschäftigung nur begünstigt wenn beide partnet teilzeitarbeiten und das auch nur zu einem recht geringem stundensatz. Nach dem noch gültigen gesetz kannst du jetzt doch auch zwei jahre Elternzeit nehmen und nebenbei arbeiten. Mit dem neuen gesetz wird diese Dauer nur um vier Monate verlängert.
Werde wahrscheinlich auch zwei jahre zu hause bleiben und nebenberuflich bisl arbeiten. Aber als privat versucherten Arbeitnehmer bescheisst dich das elterngeld total. Dadurch dass mein bruttolohn niedriger ist weil ich keine gesetzlichen Sv Beiträge zahle bekomme ich am ende weniger elterngeld als meine sv pflichtig angestellten Kollegen die das selbe nettoentgelt wie ich haben aber ein höheres brutto. Sv Beiträge werden halt nur pauschal berücksichtigt. Echt gemein

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Re: Änderung der Elterngeld Regelung ab 1. Juli...

Antwort von Lovie, 8. SSW am 14.11.2014, 10:27 Uhr

Ich werde zur Beratung gehen wie ich das mit dem Elterngeld am Besten mache. Mein Mann ist selbstständig und wird nur direkt nach der Geburt ein bisschen Urlaub machen können, Elternzeit fällt für ihn flach da 1-Mann-Betrieb.
Ich würde gerne 1 Jahr zu Hause bleiben, dann ein halbes Jahr 20Stunden arbeiten und dann noch eins 30Stunden.
Wenn dann zwischenzeitlich noch kein Geschwisterchen unterwegs ist, werd ich bei 30Stunden bleiben :-)

Mal sehen, was mein AG und der Gesetzgeber dazu sagen ^^

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Re: Änderung der Elterngeld Regelung ab 1. Juli...

Antwort von Fusssel, 11. SSW am 14.11.2014, 12:11 Uhr

Ichrevidiere mal meine Aussage von vorhin.hab mal nachgelesen wenn ich während der elternzeit nebenberuflich arbeiten will wird das zu 100% abgerechnet. Ich dachte da gibts ne freigrenze. :-(
So ein rotz

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Re: Änderung der Elterngeld Regelung ab 1. Juli...

Antwort von AugustBaby2010, 10. SSW am 14.11.2014, 15:06 Uhr

Das ist es ja eben.... die komplette anrechnung.

Naja werde so ein jahr komplett zuhause bleiben und sehen dass ich mir evtl mit Nachhilfe oder sowas was dazuverdiene....

Danach auf verminderte Stunden ein jahr und dann mal sehen. Vielleicht studier ich dann auch erstmal was. Mal guggen....

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Re: Änderung der Elterngeld Regelung ab 1. Juli...

Antwort von Apydia, 8. SSW am 14.11.2014, 16:13 Uhr

Ich habe das mit der Teilzeitregelung verfolgt, weil ich es für mich interessant finde. Mit ET 29.6, habe ich ja noch Chancen nach den Stichtag zu rutschen.

Ich habe mit dem ersten Kind in der Elterngeldphase Teilzeit gearbeitet und war etwas verärgert, dass mir bei 50% der Stunden deutlich mehr als die Hälfte des Elterngeldes gekürzt wurde.
Da habe ich am Ende 20h für ein paar Euro mehr gearbeitet, würde ich nicht noch mal machen.

Ich fände es auch für die Vätermonate spannend, wenn das Geld bei TZ sinnvoller verteilt würde. Ich brauche meinen Mann nicht den ganzen Tag zu Hause, aber wenn er in der Anfangszeit das große Kind zur Kita bringen und wieder abholen könnte wäre das schon super. Da kann er aber ohne Probleme noch 4h am Tag arbeiten.

Gruß Apydia

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Re: Änderung der Elterngeld Regelung ab 1. Juli...

Antwort von Fusssel, 11. SSW am 14.11.2014, 18:56 Uhr

Eigentlich wäre ich ja gern zwei jahre zu hause geblieben. Aber mein mann ist gerade arbeitslos geworden und da muss er ja auch erstmal wieder nen job mit adäquatem Gehalt finden
und da ich bis jetzt fälschlicherweise der Meinung war es gäbe so ne anrechnungsfrei grenze hätte man sich was dazu verdienen können. Auf der anderen Seite wenn du selbständig neben het arbeitest schreibst du dann halt die Rechnungen so dass die alle zum selben Zeitpunkt fällig sind und für den Monat beantragste halt kein Elterngeld. Steht sogar als tipp im Internet. Also gestalten ist alles
aber weiß jmd wie dad ist mit Elterngeld und vorangegangener Arbeitslosigkeit? Wollte eigentlich dass mein Mann die ersten zwei Monate zu hause bleibt

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