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ab wann gilt die elternzeit?

Thema: ab wann gilt die elternzeit?

Sry mädels, muss die frage aber jetzt mal stellen. Gilt die elternzeit ab tatsächlichen geburtstermin oder ab ende des Mutterschutzes? Weil elterngeld gibt's ja auch erst nach den 8 Wochen nach der Geburt. Wisst ihr das?

von Pünktchen2015 am 13.11.2014, 21:02



Antwort auf Beitrag von Pünktchen2015

Im Grunde irgendwie beides. Nach der Geburt bist du 8 Wochen in Mutterschutz und danach geht's in Elternzeit. Du hast dann aber kein volles Jahr mehr, falls du ein Jahr Elternzeit nimmst, sondern 1 Jahr minus 8 Wochen, so dass am 1. Geburtstag deines Kindes wieder dein erster Arbeitstag ist. Ich hab mir bei meinem großen dann gleich mal 2 Tage Urlaub genommen :-)

von Bina81 am 14.11.2014, 05:14



Antwort auf Beitrag von Bina81

Aber elterngeld kriegst du doch erst nach den 8 Wochen mutterschutz? Aber das elterngeld kriegst du doch auch 1 Jahr ohne die 8 Wochen abzug oder?

von Pünktchen2015 am 14.11.2014, 22:00



Antwort auf Beitrag von Pünktchen2015

Hallo, ich schleiche mich mal aus Februar2015 ein. Also die Elternzeit beantragst du 8-7Wochen vor Beginn dieser, also wenn du im Anschluss an den Mutterschutz die Elternzeit nimmst dann in der ersten Lebenswoche des Kindes wenn es pünklich oder später als ET kommt. Oder bei Zwillingsmamas die 12Wochen Mutterschutz nach ERRECHNETEM Termin haben dann in der 4ten Woche nach ERRECHNETEM Termin. Selbst wenn die Kinder früher kommen endet der Mutterschutz immer 8 bzw. 12 Wochen nach errechnetem Termin. Das musste ich auch erst lernen. Kommt das Kind NACH errechnetem Termin zur Welt beginnen die 8Wochen Mutterschutz ab Geburt. Das erste Elternzeitjahr endet dann einen Tag vor dem 1sten Geburtstag des Kindes. Mutterschutzmonate werden immer voll zur Elternzeit und Monate in denen Mutterschutzgeld erhalten wurde voll zum Elterngeld gerechnet, d.H. auch Elterngeld nur bis einen Tag vor dem 1sten Geburtstag des Kindes. Man sieht das Mutterschutzgeld quasi wie ein Einkommen an, man hat in der Zeit Anspruch auf Elterngeld aber die Höhe der Ersatzleistung "Mutterschutzgeld" ist ca. so hoch wie das Nettogehalt und wenn man das dann verrechnet, mit der Höhe des Elterngeldes was einem in der Zeit zusteht, bleibt einfach nicht mehr davon übrig und daher nur Mutterschutzgeld. Ist ziemlich kompliziert. Wenn du vorhast in Elternzeit zu arbeiten (gilt nur im Bezugszeitraum des Elterngeldes) wird ja auch das Einkommen mit dem Elterngeld berechnet und du Bekommst dein Gehalt + nur noch Anteilig dein Elterngeld. So ungefähr wird das auch in der Zeit des Mutterschutzes berechnet. Wenn du noch fragen hast kannst du dich gerne per PN bei mir melden. Gruß Bauchtaxi

von Bauchtaxi1315 am 17.11.2014, 12:17