Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von KKM am 18.01.2024, 16:26 Uhr

Was ist da schief gegangen? Elterngeld, Wohngeld, Bürgergeld

Ich frage mal für eine Bekannte.

Fakten:
Frau, 23 Jahre alt, abgeschlossene Ausbildung
Mann, 24 Jahre al, in Ausbildung
Nicht verheiratet, leben zusammen
Baby geboren im Oktober 2023
Sie hat 24 Monate Elternzeit beantragt und Elterngeld (oder Elterngeld plus, keine Ahnung)

Nach der Geburt des Babys
-Kindergeld beantragt, Bearbeitungsdauer 4 Monate
- Elterngeld beantragt (Höhe nur aufgrund des Ausbildungsgehaltes, Bearbeitungsdauer 4 Monate
- Wohngeld beantragt
- Bürgergeld beantragt

Sie hatten 4 Monate lang ausschließlich sein Ausbildungsgehalt, keine Rücklagen.

Eine Behörde hat sie aufgefordert, alle Einkommensnachweise incl. Kontoauszüge vorzulegen.
Auf dem Konto waren Bargeldeinzahlungen, Darlehen ihrer Eltern zur Sicherung des Alltags in den 4 Übergangsmonaten ohne Einkommen.

Eine Behörde sagt:
Kein Bürgergeld, sie könne arbeiten und bekam 37 Jobanzeigen mit Bewerbungsauflagen (da war das Baby 3 Monate alt).
Außerdem könnten ihre Eltern sie ja auch weiterhin unterstützen, wenn sein Ausbildungsgehalt nicht reicht.

Sie arbeitet jetzt 20 Wochenstunden, verliert damit ihr Elterngeld und darf nur 150 EUR vom Elterngeld behalten???

Er hat die Ausbildung aus finanziellen Gründen abgebrochen und arbeitet jetzt Vollzeit ungelernt.

Wohngeld wird noch geprüft.

Das kann doch nicht richtig sein?
Was hat das junge Paar evtl. falsch gemacht?

Ich kenne mich gar nicht aus.
Mir kommt das so ungeheuerlich vor.
Das Baby wird jetzt von den Omas betreut....

 
28 Antworten:

Re: Was ist da schief gegangen? Elterngeld, Wohngeld, Bürgergeld

Antwort von Lewanna am 19.01.2024, 10:13 Uhr

Ich habe auch keine Ahnung, aber ein paar Gedanken dazu.

24 Monate Elternzeit muss man sich leisten können. Vielleicht hätte sie nur 12 Monate beantragen sollen. Dann wäre das Elterngeld ja doppelt so hoch.

Wenn er mit 24 noch in seiner 1. Ausbildung ist, (warum so spät?) dann sind seine Eltern doch eh noch Unterhaltspflichtig.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was ist da schief gegangen? Elterngeld, Wohngeld, Bürgergeld

Antwort von KKM am 19.01.2024, 10:20 Uhr

Er hat eine etwas schwierige Biographie...
Schule, abgebrochen, wieder Schule, Ausbildung 1 angefangen, abgebrochen, dann wieder Ausbildung....

Ihr wurde wohl gesagt, sie bekäme kein Bürgergeld, oder Aufstockung, sie könne ja arbeiten. Mit einem 3 Monate alten Baby wo der Vater eine Vollzeit-Ausbildung macht???

Zum Elterngeld wurde ihr gesagt, dass ihr Einkommen voll angerechnet wird.
Sie wird jetzt 20 Wochenstunden als Altenpflegerin arbeiten, wenn das Baby 5 Monate alt ist. Das Elterngeld ist dann wohl bis auf 150 EUR weg... das Elterngeld ist eh niedrig, weil es auf Basis ihres Ausbildungsgehaltes berechnet wird.

Die Familie ist äußerst unbedarft in Behördensachen....

Ich bin mir nicht sicher, ob sie alles richtig verstanden hat und ob das, was bei mir angekommen ist (über ihre Mutter) vollständig und richtig ist.

Fakt ist wohl, dass sie nun arbeitet und er die Ausbildung abgebrochen hat, um ein Vollzeit-Ungelernengehalt zu bekommen.

Aber: das kann doch nicht das legale und richtige und gewünschte Ergebnis sein???

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was ist da schief gegangen? Elterngeld, Wohngeld, Bürgergeld

Antwort von Ellert am 19.01.2024, 10:21 Uhr

Menschlech betrachtet war das vorhersehbar dass das Geld nicht reicht.
Falsche Planung haben sie betrieben -
Ein Jahr Elterngeld nur nehmen,
oder er die Elternzeit nehmen und sie vollzeit arbeiten.
Mich wundert aber, im Mutterschutz nach der geburt kommt ja weiter das Geldbei sofortiger Antragstellung und 4 Monaten Bearbeitungszeit können keine 4 Monate ohne Geldeingang sein!

Leider sind die Bearbeitungszeiten ellenlang, ds berichtete auch meine Tochter, man braucht Rücklagen um die Zeit zu überstehen, füllt die Speicher dann mit der Nachzahlung auf.
Sie soll Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen
Warum arbeitet sie 20 Stunden wenn er vollzeit arbeitet und noch Erziehungsgeld bezahlt wird ?

Irgendwas stimmt da nicht

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was ist da schief gegangen? Elterngeld, Wohngeld, Bürgergeld

Antwort von KKM am 19.01.2024, 10:36 Uhr

Das ist auch mein Gefühl.

Das Baby war nicht geplant.
Sie hat gerade noch die Abschlussprüfungen ihrer Ausbildung geschafft, ehe das Baby kam.
Ich glaube sogar, dass sie nach der Ausbildung arbeitslos war, sie gar keinen Festvertrag nach Ausbildungsende hatte.
Sie hat jetzt frisch einen neuen Arbeitsvertrag mit 20 Stunden unterschrieben...

Deshalb hatte sie ja auch die Auflage, sich auf 37 Stellen zu bewerben.
Das muss dann ja wohl von der Agentur für Arbeit gewesen sein, die ihr kein Arbeitslosengeld zahlen wollten...

Ich blicke da nicht durch, bin mir aber auch nicht sicher, ob ich alle und richtige Infos habe...
Es ist viel spekulativ

Schade finde ich, dass er aus finanziellen Gründen auch diese Ausbildung geschmisen hat.
Das hätte der jungen Familie langfristig geholfen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

das war ein Fehler

Antwort von Ellert am 19.01.2024, 10:52 Uhr

Ausbildung zu beenden
kommt er da denn wieder rein ?
ich verstehe sowas auch nicht, warum hat er sich denn nicht einen Nebenjob gesucht, McDonalds sucht immer auch fürs Wochenende, schon in der Schwangerschaft das dann weglegen
sie nur ein Jahr Elternzeit aber klar, wer vorher keinen Job hat der hat dann ein echtes Problem. 150.- Elterngeld dürfte das Mindestgeld auf zwei Jahre gerechnet sein, da hätte ich zumindest nur ein Jahr genommen und 300.- im Monat gehabt nachd em Jahr wieder arbeiten gehen, da Kind in die Kita.

Für mich klingt es immer noch nach Fehlplanung !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: das war ein Fehler

Antwort von KKM am 19.01.2024, 10:58 Uhr

Das denke ich auch.
Das ist leider das Problem, wenn man sich in Behördendingen nicht auskennt.

Sie hat sich wohl noch vor der Geburt beraten lassen, wie sie es am besten mit Elterngeld etc. anstellt.
Offensichtlich war sie nicht gut beraten oder hat es falsch verstanden....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

wer kennt sich denn in Behördendingen schon aus

Antwort von Caot am 19.01.2024, 11:13 Uhr

wohl eher die Wenigsten.

Daher ist es wichtig sich rechtzeitig zu kümmern und, neben einer Oetsberatung, halt immer selber aktiv werden. Heutzutage bietet doch das Internet dafür eine tolle Alternative.

Exemplarisch für „Versagen“ steht da deine Anfrage. Auch das“ich höre mit der Ausbildung auf“ steht für fehlenden Weit- und Überblick. Haben die keine elterliche Unterstützung in solchen Dingen? Immerhin floss da ja mal Geld.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wer kennt sich denn in Behördendingen schon aus

Antwort von KKM am 19.01.2024, 11:27 Uhr

Ihre Mutter unterstützt, hat aber auch keine Erfahrung.

Seine Familie stammt aus Süd-Osteuropa, kennt sich aber wohl auch nicht aus...

Sie haben jetzt die Lösung, dass er Vollzeit und ungelernt und sie 20 Stunden wöchentlich arbeitet.
Baby ist bei den Omas.
Damit kommen sie finanziell über die Runden.

Auch kümmern und selbst recherchieren ist kompliziert bis unmöglich, wenn man sich im Behördendschungel nicht auskennt bzw.,nichts versteht...

Ich hätte vermutet:
Sie bleibt 1 Jahr zu Hause und bezieht Elterngeld.
Er macht seine Ausbildung weiter.
Sie stocken mit Bürgergeld auf.

Aber: meine Vermutung wurde von den Behörden, mit denen sie wohl Kontakt hatte, abgelehnt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Erklärung

Antwort von 3wildehühner am 19.01.2024, 12:33 Uhr

Ich versuche mal, zu erklären, was der Grund für die jetzige Situation ist:


Ohne Arbeit gibt es KEINE Elterzeit.
Dann ist die Person Hausfrau/Hausmann mit Elterngeldbezug.

Wer angibt, nicht arbeiten zu wollen, also 24 Monate Zuhause bleiben möchte, bekommt kein ALG 1.

Wer ALG1 möchte, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und eine Kinderbetreuung( das kann auch Familie sein, muss also keine öffentliche Einrichtung sein) nachweisen und auch Maßnahmen absolvieren, wenn das Amt dies fordert und dann erhält man ALG1 in der Höhe der Stunden, die gearbeitet werden können. Nach der Ausbildung wird das fiktiv berechnet.

Sie hätten zunächst NUR Wohngeld beantragen müssen.
Wohngeld ist eine vorrangige Leistung.
Wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit beseitigt oder vermieden werden kann, MUSS seit dem 1. Juli 2023 VOR Beantragung von Bürgergeld Wohngeld beantragt werden.
Beides zeitgleich beantragen GEHT NICHT.

Beide sind unter 25 Jahre.

Da gibt es die besondere Regelung, dass Eltern bei unter 25 Jahre alten „Kindern“ grundsätzlich unterhaltspflichtig sind, nicht nur in der Ausbildung, wenn Bürgergeld beantragt wird.

Ausnahme:
Die Eltern können ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen ,beispielsweise, weil sie selbst nicht erwerbstätig sind und Leistungen nach dem SGB II beziehen.

Deshalb die Aussage vom Amt, dass die Eltern weiter unterstützen müssen.
Die Eltern sind BEIDEN vorrangig unterhaltspflichtig, bevor der Staat einspringt.

Dass der junge Mann jetzt seine zweite Ausbildung abgebrochen hat, war natürlich extrem dumm und kontraproduktiv.

Er hätte doch einen zusätzlichen Minijobs annehmen können, oder die Frau hätte arbeiten können, wenn der Mann Zuhause ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erklärung

Antwort von KKM am 19.01.2024, 12:40 Uhr

Danke!
Das erklärt vieles!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erklärung

Antwort von KKM am 19.01.2024, 16:17 Uhr

Ich habe noch mal bei der Mutter nachgefragt:

Sie hat wohl Elterngeld plus beantragt.
Jetzt bekommt sie 660 EUR.

Weil sie wieder arbeitet, wird das ab Arbeitsbeginn auf 330 EUR gekürzt.
Ihre 20 Wochenstunden Gehalt werden angerechnet.

Sie hatte keinen Arbeitgeber nach der Prüfung.
Unmittelbar nach der Abschlussprüfung ist sie in Mutterschutz gegangen.
Mutterschutzgeld vor der Geburt wurde von der Krankenkasse gezahlt.
Arbeitslos gemeldet hat sie sich nicht.

Der neue Arbeitsvertrag ist ohne Elternzeit, einfach ein 20-Stundenvertrag.

Wohngeld ist bis Arbeitsaufnahme genehmigt.
Danach ist das Einkommen zu hoch.

Für den Bürgergeldantrag musste sie sich "nackig machen".
Alle Kontoauszüge vorlegen.
Sie wurde sogar gefragt, warum sie in einem Monat 2mal getankt hat...
Die Sachbearbeiterin war wohl frech....

Das Arbeitsamt hat ihr gesagt, wenn sie nicht arbeiten würde, würde man sie "zwangszuweisen". Das Kind würde man schon unterbringen.
Das war vermutlich bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Was hätte sie besser machen können?

Antwort von KKM am 19.01.2024, 16:35 Uhr

Hätte sie so vorgehen sollen???

Prüfung machen.

Keine vorgeburtliche Elternzeit, sondern Arbeitslosengeld 1 bis zur Geburt beantragen.

Danach Elterngeld für 1 Jahr beantragen.

Wohngeld beantragen.

Nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen, z.B. 20 Wochenstunden

Wäre das cleverer, im Sinne von finanziell lukrativer, gewesen?

Das Mädel ist wirklich nett, aber sehr unerfahren.
Fleißig auch.
Mir tut sie leid, dass sie sich so unter Druck gesetzt fühlt während "andere über Jahre mit dem Popo zu Hause sitzen", Zitat ihre Mutter.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erklärung

Antwort von Lewanna am 19.01.2024, 16:36 Uhr

Sie bekommt 660 Euro Elterngeld plus?

Dann hätte sie für ein Jahr Elterngeld ja über 1300 Euro bekommen. Davon kann man doch leben.
Dazu noch das Azubigehalt vom Vater.
Nach einem Jahr hat das Kind einen Betreuungsanspruch und sie hätte wieder arbeiten gehen können.
Vielleicht wäre der Vater dann auch fertig geworden mit der Ausbildung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erklärung

Antwort von KKM am 19.01.2024, 16:39 Uhr

Ja, so habe ich das verstanden.
Kann aber doch eigentlich in der Höhe nicht sein...

Grundlage ist ihr Ausbildungsgehalt zur Altenpflegerin.
Das kann doch nicht so hoch gewesen sein....

Man, die Familie weiß nicht, wovon sie spricht.
Die Mutter verwechselt mir gegenüber sogar die Behörden, bei denen sie die Anträge gestellt haben...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ist sie hier geboren oder in Osteuropa ?

Antwort von Ellert am 19.01.2024, 16:42 Uhr

Was Du beschreibst kann ich mir nicht vorstellen
ggf hat sie es sprachlich nicht veratanden ?

Bürgergeld heisst alle Ausgaben offenlegen, das ist gut so denn da werden Steuergelder ausgeschüttet.
Warum ist eine Sachbearbeiterin frech wenn sie Dinge nachfragt ?
Die Mutter hat ein Auto wie sich das liest, ggf das hätte sie erstmal abmelden können und Gelder sparen? (haben wir mit dem Zweitwagen damals auch machen müssen)
Und beide unter 25 wo die eigenen Eltern auch noch unterhaltsverpflichtet sind...

Ich hoffe nur der Mann macht seine Ausbildung weiter wenn sie wenn das Kind ein Jahr ist wieder voll arbeitet, die Oma ist ja wohl daheim wenn die das Baby jetzt betreut.
Arbeitslosengeld kann die Mutter ja nicht bekommen wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, drum ist ja logisch dass das Arbeitsamt dann Arbeit vermittelt.
beide sind ja in der Ausbildung schon daheim ausgezogen oder ? Ohne viel Geld, wie bildet man da auch Rücklagen ?

Von aussen zu sagen die sind nicht gut beraten worden finde ich schwierig, Du warst nicht dabei, ggf sind sie gut beraten worden aber die jungen Eltern haben es so nicht gesehen wie es denn dann kam ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich vermute sie hat nur ein Jahr beantragt

Antwort von Ellert am 19.01.2024, 16:45 Uhr

dann könnten die 660.- auch hinkommen.
Bei zwei Jahren im Leben nicht

ich lese daraus die Oma arbeitet nicht und betreut das Baby, dann hätte das Mädel ja auch vollzeit arbeiten können und der Papa hätte weiter die Ausbildung gemacht bis zum Ende, wie viel Zeit fehlte denn noch ? Sicher ist das nicht der beste Plan mit einem Kind aber besser als jetzt schimpfen und alle Zukunftsaussichten über den Haufen werfen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ist sie hier geboren oder in Osteuropa ?

Antwort von KKM am 19.01.2024, 16:47 Uhr

Die junge Mutter ist "biodeutsch".
Der junge Vater und seine Familie sind südosteuropäisch.

Beide Großmütter sind berufstätig und stimmen ihre Arbeitszeiten mit der jungen Mutter ab.
Das klappt bei ihrer Mutter auf jeden Fall.

Es wird eine Mischung sein.
Die junge Mutter, total unerfahren, hat versucht, durch den Behördendschungel durchzusteigen.
Und hatbmöglicherweise manches einfach nicht verstanden.
Und möglicherweise ist den Sachbearbeitern auch mal ein falscher Ton aus Ungeduld rausgerutscht....

Ich weiß es nicht.
Ich versuche, es zu ergründen und der Mutter das Vorgehen der Ämter ein wenig zu erklären.
Selbst habe ich noch nie Erfahrungen mit den Ämtern gemacht (Beamtin, beide Kinder volljährig, nie arbeitslos)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ich vermute sie hat nur ein Jahr beantragt

Antwort von KKM am 19.01.2024, 16:48 Uhr

Ihre Mutter ist selbstständig.
Seine Mutter arbeitet in Teilzeit.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Kann sie das Elterngeld noch in Elterngeld Plus umwandeln?

Antwort von KKM am 19.01.2024, 16:51 Uhr

Dann hätte sie doch einen höheren Freibetrag zum Hinzuverdienen, oder?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Hat man bei dem Bürgergeld nicht Schonvermögen?

Antwort von KKM am 19.01.2024, 17:35 Uhr

Muss man sofort ein Auto abgeben, wenn man Bürgergeld bezieht?

Zum Glück bin ich wirklich auch sehr ahnungslos.
Aber immerhin kann ich "Behördendeutsch".

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

so habe ich es nicht gemeint

Antwort von Ellert am 19.01.2024, 18:05 Uhr

Abmelden im Sinne für sich selbst unnötige Kosten zu vermeiden, das kostet ja Versicherung, Steuer etc

In solchen Fällen hätte ggf die Mutter sprich jetzt Oma mitgehmen sollen zu den Terminen, wenn das Kind dazu noch nicht reif genug ist die Tragweite dann zu verstehen ?
Und ich bin auch überzeugt dass Anträge für Ungeübte bescheuert zu verstehen und auszufüllen sind.
Was Du beschreibst klingt nach alles was dumm laufen kann lief dumm
aber imemr die behörden in Verantwortung zu bringen ist auch falsch.
Und ich verstehe jeden der ungeduldig wird wenn er 10 mal was erklärt und der gegenüber versteht es nicht - ich habe auch solche Kandidaten, je nach Tagesform reagiere ich da auch mal weniger geduldig.
Donnerstag hatte ich so einen "Kandidaten" dem ich mehrfach versucht habe zu erklären dass so wie er das denkt es einfach nicht geht, das mag ich menschlich auch unfair finden es geht aber halt rechtlich nicht.

Als der Vater sich die Stelle gesucht hat hätte ggf die Großeltern eingreiffen müssen,
andere Lösungen suchen. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen
man kann nur versuchen ob er zurück zur Ausbildung findet und die Mutter einen Ganztagskrippenplatz.
Ausbildung ist Zukunft - die dauert noch 40 Jahre mindestens!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: so habe ich es nicht gemeint

Antwort von KKM am 19.01.2024, 18:15 Uhr

Ja,
Es ist sicher ganz viel blöd gelaufen.

Ich weiß nicht, ob ihre Mutter wirklich hätte helfen können.
Sie kann auch kein "Behördendeutsch".

Ich bin nicht nah genug dran an der Familie, dass ich im Vorfeld hätte mitgehen können.
Ich hätte es vermutlich begriffen....

Gestern habe ich ihre Mutter getroffen und sie hat mir die Geschichte der Tochter erzählt.
Liebe, nette und fleißige Leute, aber eben nicht hoch gebildet.

Die junge Frau überlegt nun, mit ihm und Baby zu seinen Eltern zu ziehen. In dem Haus der Eltern ist wohl eine Wohnung frei.
Die junge Beziehung kriselt immer mal wieder und ist nicht sehr stabil.
Sie waren auch noch nicht so lange zusammen, als sie schwanger wurde.
Ich habe der Mutter erst einmal erklärt, dass die junge Frau im Fall einer Trennung umziehen darf, das Baby aber nur, wenn der Vater zustimmt.
Und wenn alle bei seiner Mutter wohnen, könnte das zur Folge haben, dass sie nur ohne Baby gehen darf, weil er und seine Mutter sich ja toll kümmern können und dem Wegzug des Babys nicht zustimmen.
Und die junge Frau wird dann zahlungspflichtige Wochenendmutter.
Die Mutter war völlig geschockt, das wusste sie gar nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was ist da schief gegangen? Elterngeld, Wohngeld, Bürgergeld

Antwort von Neverland am 19.01.2024, 20:58 Uhr

Da wird das Problem liegen. Ohne AG hat sie keine EZ. Hat sue such nicht rechtzeitig darum gekümmert, sich arbeitslos zu melden, wird es eine Sperre gegeben haben. Damit keinen Anspruch auf ALG1 und damit auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Deshalb kein Geld nach der Geburt. Bis EG gekommen ist.

Wie ist das Kind betreut? Den arbeiten kann sie mir mit Betreuung. Ich glaube auch nicht ganz, das das JC ihr gesagt hat, sie muss so früh arbeiten gehen
Sie hätte aber besser EG für ein Jahr genommen, sich schnell um betreuung gekümmert und dann wenn EG endet, neuen Job gesucht. Darüber hinaus hätte ich Wohngeld beantragt. Vielleicht noch einen Minijob gesucht. Da darf sie mit Basis-EG 300 € behalten, erst danach gibt es Kürzungen. Da gibt es dann aber keine Freigrenze, bei EG plus sehr wohl.

Er sollte schauen, ob er etwas duales bekommt. Dann hat er Einkommen und Ausbildung. Sofern mit seinen Abschlüssen möglich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erklärung

Antwort von Neverland am 19.01.2024, 21:02 Uhr

Da hätte sie spätestens das Gespräch beenden müssen und sich an den nächsten höheren wenden müssen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was ist da schief gegangen? Elterngeld, Wohngeld, Bürgergeld

Antwort von sara31 am 20.01.2024, 11:47 Uhr

Es gibt in jeder Stadt Beratungsstellen (Kirche, Sozialverband, Arbeitnehmerkammer), da sollen sie mal hin und sich beraten lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was ist da schief gegangen? Elterngeld, Wohngeld, Bürgergeld

Antwort von lilly1211 am 23.01.2024, 9:37 Uhr

Was da schief gegangen ist?

Da haben zwei Menschen ein Kind bekommen, obwohl sie es sich nicht leisten können.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was ist da schief gegangen? Elterngeld, Wohngeld, Bürgergeld

Antwort von KKM am 23.01.2024, 11:12 Uhr

Das stimmt.
Das Kind war nicht geplant. Die Beziehung ganz frisch und wackelig.

Abtreibung oder Freigabe zur Adoption kam auch nicht in Betracht.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was ist da schief gegangen? Elterngeld, Wohngeld, Bürgergeld

Antwort von lilly1211 am 23.01.2024, 12:05 Uhr

Bei wem hat sie denn die 24 Monate Elternzeit "beantragt"? Das hab ich noch nicht verstanden.

Ansonsten finde ich es ehrlich gesagt keinen Aufreger wenn man sich selbst finanziert und eben nicht die Allgemeinheit.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.