Geschrieben von kevome* am 08.12.2023, 19:31 Uhr |
Gaspreisbremse
Kennt sich jemand richtig gut mit der Gaspreisbremse aus und kann mir vielleicht helfen oder den richtigen link einer offiziellen Stelle schicken? Ich bin gerade im Clinch mit meinem Gasanbieter, weil nach meinem Verständnis meine Rückzahlung zu niedrig ist.
So wie ich es Verstehe, wurde der Entlastungsbetrag einmalig auf Basis des Verbrauchs 09.22 berechnet und bleibt fix.
Was ist aber jetzt, wenn ich zum Beispiel 70% des prognostizierten Verbrauchs in 2023 verbraucht habe. Nach meinem Verständnis wären dann
Verbrauch x hoher Gaspreis des Anbieters - Entlastungsbetrag
zu zahlen. Mein Anbieter rechnet aber wie folgt:
Verbrauch x niedriger subventionierter Gaspreis
Letzteres ist natürlich teurer und entspricht einer nachträglichen Reduzierung des Entlastungsbetrags.
Wenn ich hier nachlese: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html so bestätigt folgendes Zitat meine Rechenweise:
"Der staatlich subventionierte Entlastungsbetrag kommt dem Haushalt in jedem Fall zugute. Er ist damit unabhängig vom Verbrauch. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem neuen hohen Gas- oder Wärmepreis und dem gebremsten Preis (im Beispiel ist die Differenz 10 Cent), multipliziert mit 80 Prozent der im Vorjahr verbrauchten Menge. Oder anders herum ausgedrückt: Faktisch zahlt ein Gaskunde für jede Kilowattstunde den vertraglichen Gas- oder Wärmepreis. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen."
Wie ist das denn bei euch? Helft mir doch mal bitte?
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