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Geschrieben von Bosna am 11.11.2023, 12:36 Uhr

Was stimmt....

Eine Diskussion im Bekanntenkreis.
Kann mir rechtlich was passieren , wenn ich meine Freundin bewusst betrunken mit ihrem Auto nach Hause fahren lasse und dabei ein schwerer Unfall passiert.
Einige denken, ist mir doch egal , ist ihr Risiko.
Andere wiederum , ja die Polizei kann mich belangen , weil ich es verhindern hätte können.
Was denkt ihr?

 
8 Antworten:

Re: Was stimmt....

Antwort von Zwergenalarm am 11.11.2023, 12:48 Uhr

Hatte ich zum Glück noch nie, würde mich aber potentiell unschuldig fühlen.

Einmal haben wir dem Exfreund meiner Freundin den Autoschlüssel in den Wald geschmissen und so zum Übernachten in der Pampa gezwungen. Der war ziemlich sauer, ist aber Gott sei Dank so nicht über einen Abhang gerollt (=> Berghütte).

Am nächsten Tag haben wir dann gemeinsam gesucht. Sauer war er immer noch.

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Re: Was stimmt....

Antwort von Mugi0303 am 11.11.2023, 18:36 Uhr

Also ich denke, wenn es zum Beispiel eine kleine Feier bei dir war und du den Alkohol ausgegeben hast, dann bist du auf jeden Fall dran. Denn du hättest dann keinen Alkohol mehr ausgeben dürfen, wenn du gewusst hättest, dass sie noch fahren will.
Ansonsten ist es bei Freunden wahrscheinlich eine Grauzone, es müsste eine Garanten Stellung bestehen, wie zum Beispiel in der Familie. Vielleicht ist das bei guten Freunden ähnlich.

Im Zweifelsfall immer abhalten und Schlüssel wegnehmen, auch wenn es ärger gibt.

Mugi

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Re: Was stimmt....

Antwort von Shanalou am 12.11.2023, 11:54 Uhr

Nein, dir kann nichts passieren. Sonst müsste ja jeder Gastwirt für seine Gäste haften. Anders sieht es aus, wenn du als nüchterner Beifahrer bei einem Betrunkenen mitfährst. Da kannst du deinen Führerschein verlieren.

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Re: Was stimmt....

Antwort von Zwergenalarm am 12.11.2023, 19:03 Uhr

Der betrunkene Beifahrer auch?

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Re: Was stimmt....

Antwort von Shanalou am 13.11.2023, 8:10 Uhr

Glaub nicht, nur der nüchterne.

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Re: Was stimmt....

Antwort von Neverland am 13.11.2023, 19:50 Uhr

Weil es mich einfach mal interessiert hat:

Haftung von Gastwirten
https://jura-online.de/blog/2019/09/12/gastwirt-fall-ii/

Betrunkener Beifahrer
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/mitverschulden-bei-mitfahrt-mit-erkennbar-betrunkenem_208_562460.html

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Re: Was stimmt....

Antwort von MimiNachtigall am 15.11.2023, 12:46 Uhr

Als ich früher gekellnert habe, hatten wir die klare Anweisung, ab einer gewissen bestellten Alkoholmenge nach dem Verkehrsmittel zu fragen und bei Autofahrern (auch mit Rücksprache des Restaurantleiters im Zweifel) die weitere Ausgabe von Alkohol zu verweigern (oder die Schlüssel abzugeben & später ein Taxi bestellen zu lassen).
Bei stark alkoholisierten Gästen hatten wir auch immer versucht, zu überzeugen, dass wir ein Taxi bestellen, damit sie nicht doch mit dem Auto fahren (wenn kein Fahrer dabei war).
Denke, mehr kann man eigentlich nicht machen, aber ich fand es schon immer gut, ein Auge drauf zu haben. Betrunken überschätzt man sich und unterschätzt die Alkoholmenge ja gerne mal...

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Re: Was stimmt....

Antwort von sneram am 17.11.2023, 23:40 Uhr

Ich denke nicht, dass man für den Konjunktiv belangt werden kann.

Moralisch würde ich aber versuchen den jenigen vom Fahren abzuhalten.

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