Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Caot am 12.12.2023, 7:17 Uhr

vertragsgerechter Gebrauch

In aller Regel sind Löcher in angemessener Stückzahl hinzunehmen. Die muss man als Mieter:in nicht zuspachteln. Nur alle die, die über den normalen Gebrauch drüber hinaus gehen.

Natürlich darfst Du in eine Ständerwand bohren.

 
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