Geschrieben von Caot am 12.12.2023, 7:17 Uhr |
vertragsgerechter Gebrauch
In aller Regel sind Löcher in angemessener Stückzahl hinzunehmen. Die muss man als Mieter:in nicht zuspachteln. Nur alle die, die über den normalen Gebrauch drüber hinaus gehen.
Natürlich darfst Du in eine Ständerwand bohren.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Rigips Löcher Mietgesetz? - Siddhartha 09.12.23, 9:52
- Re: Rigips Löcher Mietgesetz? - desireekk 11.12.23, 4:31
- vertragsgerechter Gebrauch - Caot 12.12.23, 7:17
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