Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von desireekk am 22.01.2023, 23:07 Uhr

Unterhalt - Vater behält Unterhalt ein

Sie wie Sue-Ellen sagt: Die Berechnung beim JA kannst nur Du anstossen.

Aber nochmal:
Ich wäre SEHR vorsichtig die Beistandschaft einzurichten. Damit gibst Du sehr viel Kontrolle ab.

Ich würde vielmehr darauf bestehen dass sie den Unterhalt (richtig!) berechnen und einen Titel ausstellen, den DU erhälst. Damit entscheidest DU wann dem KV Druck gemacht wird.

Nochmal: das Kind hat ein Recht auf den Titel!

VG

D

 
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