von Mutti69 am 31.08.2019, 17:29 Uhr |
Renovierung bei Einzug
Ich finde, das kann man so nicht beantworten. Wenn die Wand von euch schuldhaft kaputt gemacht wurde, weil ihr die Tapete nicht sachgerecht entfernt habt, dann müsst ihr die Kosten zur Instandsetzung tragen.
Wenn die ursprüngliche Wand minderwertig war oder die erste Tapete unsachgemäß geklebt, dann ist der Vermieter in der Pflicht.
Fragen, ob man Tapezieren darf muss man ja nicht.
Mein Rat wäre, du holst dir einen Fachmann und der soll mal gucken, Dir möglichst schriftlich was geben und dann würde ich nochmal mit dem Vermieter das Gespräch suchen.
- Renovierung bei Einzug - Minota 30.08.19, 16:58
- Re: Renovierung bei Einzug - HeyDu! 30.08.19, 17:11
- Re: Renovierung bei Einzug - QueenMum 30.08.19, 17:46
- Re: Renovierung bei Einzug - sarahT 31.08.19, 14:16
- Re: Renovierung bei Einzug - Minota 31.08.19, 15:08
- Re: Renovierung bei Einzug - Mutti69 31.08.19, 17:29
- Re: Renovierung bei Einzug - Mehtab 31.08.19, 21:53
- Re: Renovierung bei Einzug - Minota 03.09.19, 20:41
@Benedikte, du hast Dich noch gar nicht zu Frau Lompschers Mietendeckel geäußert
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