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Geschrieben von Dagi am 06.12.2020, 16:40 Uhr

Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld

Danke für die Rückmeldungen.

Mein 1. Sohn hat bereits seit längerem einen Kita Platz. Ich war vor meiner Arbeitslosigkeit im April noch im Angestelltenverhältnis.
Ich habe bei meinem ersten Sohn 2 Jahre Elternzeit genommen, diese endete im April 2019.
Nach dem Mutterschutz gehe ich natürlich in die Familienversicherung, da ich verheiratet bin.

Ich lasse mich beim Elterngeld einfach überraschen, ich gehe nämlich auch vom Mindestsatz i.H.v.EUR 300,00 aus. Diese werde ich auf zwei Jahre splitten lassen, wenn möglich.

Ich hätte noch 2 Monate Anspruch auf ALG1 nach meiner Erziehungszeit. Ich werde nach der Geburt meines 2. Sohnes für zwei Jahre in Erziehungs"urlaub" gehen.

Liebe Grüße

 
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