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Geschrieben von Felica am 06.12.2020, 15:32 Uhr

Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld

Nein, ALG1 wird mit 0 € einfließen. Mindestsatz wird es werden. Weil du erstens schon sehr lange arbeitslos bist und weil ich mal davon ausgehe das dein erstes Kind jetzt schon älter als 2 Jahre ist.

Mutterschaftsgeld bekommst du allerdings wenn du zu Beginn des Mutterschutzes noch Anspruch auf ALG1 hättest. In Höhe Krankengeld.

Noch besser wäre gewesen, auch um Anspruch auf EZ zu haben, du hättest, sofern möglich, die EZ verlängert. weiß ja nicht ob du beim ersten Kind die kompletten 3 Jahre ausgeschöpft hattest. Dann gäbe es jetzt zwar die gleichen Gelder, aber di wärst nach dem EG krankenversichert. Da wirst du also nun schauen müssen welche Lösung für dich in Frage kommt wenn das EG für Kind 2 durch ist. Anspruch auf EZ hast du wie gesagt nicht mangels AG. Um auch nach dem EG noch evtl Restanspruch auf ALG1 geltend zu machen müsstest du dann auch für beide Kinder eine Kinderbetreuung haben. Würde mich also zeitnah drum kümmern. Über ALG1 wärst du dann auch nach dem EG wieder versichert. Fällt das weg, bliebe sich selbst zu versichern oder sofern möglich, in die Familienversicherung des Mannes.

 
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