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Geschrieben von Ani123 am 18.06.2019, 23:56 Uhr

Lohnrückforderung im Beschäftigungsverbot weil Kind 5 Tage früher geboren wurde

Die 5 Tage vom Mutterschutz werden an die 8 Wochen wieder dran gehängt. Bedeutet, du hast nach der Geburt 8Wochen+5Tage Mutterschutz. Deine EZ läuft allerdings seit dem Tag der Geburt.

Warum dein AG das zurück setzen möchte verstehe ich nicht.

 
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