Geschrieben von Ani123 am 18.06.2019, 23:56 Uhr |
Lohnrückforderung im Beschäftigungsverbot weil Kind 5 Tage früher geboren wurde
Die 5 Tage vom Mutterschutz werden an die 8 Wochen wieder dran gehängt. Bedeutet, du hast nach der Geburt 8Wochen+5Tage Mutterschutz. Deine EZ läuft allerdings seit dem Tag der Geburt.
Warum dein AG das zurück setzen möchte verstehe ich nicht.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Lohnrückforderung im Beschäftigungsverbot weil Kind 5 Tage früher geboren wurde - ginger1987 12.06.19, 20:54
- Re: Lohnrückforderung im Beschäftigungsverbot weil Kind 5 Tage früher geboren wurde - Ani123 18.06.19, 23:56
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