Geschrieben von Cheesecake91 am 22.01.2021, 20:35 Uhr |
Kündigung während der Elternzeit
Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich ja hier jemand aus.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit bis zum 31.05.21 beantragt und wollte dort eigentlich ab dem 01.03.21 wieder Teilzeit während meiner Elternzeit einsteigen.
Nun ist es aber anders gekommen, und ich könnte ab 01.03.21 in einer anderen Firma neu anfangen. Meine Kündigungsfrist in der alten Firma ist 1 Monat.
1) Wenn ich nächste Woche bei meinem Arbeitgeber kündige, könnte ich ab 01.03. mit einer 35 Stunden Woche anfangen? Elterngeld bekomme ich keines mehr (habe schon 12 Monate Basiselterngeld erhalten).
2) Was passiert, wenn ich z.B. erst zum 31.03. kündige? Kann ich dann trotzdem am 01.03. schon in der neuen Firma anfangen?
In die alte gehe ich in der Zeit ja eh nicht, da mir ja dort die Elternzeit bis Ende Mai schon bestätigt wurde.
Danke schonmal.
LG
Re: Kündigung während der Elternzeit
Antwort von Felica am 23.01.2021, 10:51 Uhr
Theoretisch brauchst du das OK von deinem AG wenn du in der EZ woanders arbeiten willst. Praktisch kann er dir dann kündigen wenn du dir die Einwilligung vorher nicht holst. Also das was du eigentlich gerne hättest. Weitere Option, ihr einigt euch auf eine Aufhebung des Vertrages.
Was wichtig wäre zu wissen, mit der Kündigung endet auch deine EZ. Sofern der neue Job dann also nichts ist, hast du ein Problem. Wie wäre es mit dem neuen AG zu sprechen ob du nicht innerhalb der Ez erst einmal bei ihm arbeitest, mit 30 Std die Woche. Und wenn deine EZ endet dann aufzustocken auf die geplanten 35 Stunden. Das kann man ja direkt so festhalten. So könnt ihr beide recht unproblematisch schauen ob es wirklich passt.
Wegen EG ist es wirklich egal, da spielt es wirklich keine Rolle mehr.
Re: Kündigung während der Elternzeit
Antwort von Cheesecake91 am 23.01.2021, 14:32 Uhr
Hallo,
Ich möchte ja nicht mehr bei meinem alten AG arbeiten.
Dass die Elternzeit dann vorbei ist, macht auch nichts.
Danke für die Antwort.
Re: Kündigung während der Elternzeit
Antwort von Saarlandmami2 am 24.01.2021, 18:10 Uhr
Ich würde sauber mit der Frist 4 Wochen zum 28.02. kündigen und dann ab 1.03. anfangen.
Re: Kündigung während der Elternzeit
Antwort von Cheesecake91 am 24.01.2021, 22:46 Uhr
OK, danke.
So ist natürlich auch mein Plan. Bisher habe ich allerdings nur eine mündliche Zusage vom neuen AG und nächste Woche soll alles fest gemacht werden. Deshalb dachte ich, es könnte evtl. knapp werden.
Ist der neue Arbeitsvertrag nun unter Dach und Fach?
Antwort von MenschPapa am 03.02.2021, 11:07 Uhr
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