Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 03.12.2021, 10:37 Uhr

Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?

Du kannst jederzeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung beibringen. Wenn Du arbeitsunfähig bist. Und nur dann.

Bis zu 6 Wochen AU wegen derselben Erkrankung bekommst Du Lohnfortzahlung, danach Krankengeld.

Es ist für Dich finanziell vollkommen unerheblich, wenn Du vor oder nach Entstehung der AU kündigst oder gekündigt wirst.

Eine AU zu erschwindeln, obwohl Du gar nicht AU bist, ist (Sozial-)betrug und strafbar.

Ob Du Dein Kind betreuen kannst oder nicht, ist nicht Sache der Arbeitgeberin und kein Grund für eine AU.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.