Geschrieben von Berlin! am 03.12.2021, 10:37 Uhr |
Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?
Du kannst jederzeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung beibringen. Wenn Du arbeitsunfähig bist. Und nur dann.
Bis zu 6 Wochen AU wegen derselben Erkrankung bekommst Du Lohnfortzahlung, danach Krankengeld.
Es ist für Dich finanziell vollkommen unerheblich, wenn Du vor oder nach Entstehung der AU kündigst oder gekündigt wirst.
Eine AU zu erschwindeln, obwohl Du gar nicht AU bist, ist (Sozial-)betrug und strafbar.
Ob Du Dein Kind betreuen kannst oder nicht, ist nicht Sache der Arbeitgeberin und kein Grund für eine AU.
- Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus? - MutterliebeLS89 02.12.21, 21:02
- seltsame Lebenseinstellung - Ellert 03.12.21, 6:34
- Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus? - Gernemama 03.12.21, 9:25
- Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus? - Liam7403 12.12.21, 21:01
- Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus? - Berlin! 03.12.21, 10:37
- Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus? - Himbeere2008 03.12.21, 11:08
- Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus? - Gernemama 03.12.21, 11:16
- Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus? - Felica 03.12.21, 23:06
- Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus? - Berlin! 04.12.21, 12:01
- Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus? - Gernemama 04.12.21, 12:09
- Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus? - wolfsfrau 04.12.21, 18:46
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