Geschrieben von MutterliebeLS89 am 02.12.2021, 21:02 Uhr |
Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?
Hallo zusammen. Wie es aussieht, werde ich wahrscheinlich nicht weiter beschäftigt werden. Man möchte mich nach meiner Elternzeit nicht weiter übernehmen und anschließend kündigen. Da ich mit meinen AG auch nicht das allerbeste Verhältnis habe, möchte ich bei der Sache gut rauskommen. Ich habe jetzt noch einen einmonatige Kündigungfrist aber kann nicht arbeiten gehen, da ich mein Kind betreuen muss.
Ich kenne mich mit den ganzen rechtlichen Sachen leider nicht aus. Wenn er mich kündigt und ich ihm direkt eine Krankmeldung gebe, wie sieht es dann mit dem Gehalt aus? Oder muss ich ihm vor der Kündigung die Krankmeldung geben? Wo kann ich noch das meiste und beste rausholen?
Liebe Grüße
seltsame Lebenseinstellung
Antwort von Ellert am 03.12.2021, 6:34 Uhr
"Wo kann ich noch das meiste und beste rausholen?"
Grds ist es nicht "krank auf Krankenschein" sein Kind nicht bereut zu beommen
Willst Du dort weiter arbeiten oder nicht? Wenn nein kündige und suche Dir was Neues wenn Du das Kind in der Betreuung untergebracht hast.
Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?
Antwort von Gernemama am 03.12.2021, 9:25 Uhr
Dein Beitrag vom 24.11 liest sich aber anders
.... ich könnte (so wurde es mir vorgeschlagen) 60% vom Netto bekommen und nicht atbeiteh kommen müssen (weil geht ja nicht, weil ich mein Sohn betreuen muss)
- ich könnte mir vom Arzt bestätigen lassen, dass er noch nicht so weit ist und würde dann auch keine Sperrfrist vom Arbeitsamt bekommen und würde das Gehalt komplett erhalten....
Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?
Antwort von Berlin! am 03.12.2021, 10:37 Uhr
Du kannst jederzeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung beibringen. Wenn Du arbeitsunfähig bist. Und nur dann.
Bis zu 6 Wochen AU wegen derselben Erkrankung bekommst Du Lohnfortzahlung, danach Krankengeld.
Es ist für Dich finanziell vollkommen unerheblich, wenn Du vor oder nach Entstehung der AU kündigst oder gekündigt wirst.
Eine AU zu erschwindeln, obwohl Du gar nicht AU bist, ist (Sozial-)betrug und strafbar.
Ob Du Dein Kind betreuen kannst oder nicht, ist nicht Sache der Arbeitgeberin und kein Grund für eine AU.
Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?
Antwort von Himbeere2008 am 03.12.2021, 11:08 Uhr
Verlängere mit Zustimmung des Arbeitgebers deine Elternzeit auf 3 Jahre.
In dieser Zeit kannst du woanders arbeiten und Geld verdienen.
Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?
Antwort von Gernemama am 03.12.2021, 11:16 Uhr
Die AP will doch gar nicht arbeiten, will ja ihr Kind betreuen und trotzdem maximales Geld
Siehe auch paar posts weiter unten
Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?
Antwort von Felica am 03.12.2021, 23:06 Uhr
Ist doch völlig egal. Der AG kann dir auch während AU kündigen. Dann nämlich wenn absehbar ist, das du deiner Arbeitsverpflichtung auch nach Ende der AU nicht nachkommen kannst.
Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?
Antwort von Berlin! am 04.12.2021, 12:01 Uhr
Nein, während einer AU ist jedwede Kündigung möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Davor und danach auch.
Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?
Antwort von Gernemama am 04.12.2021, 12:09 Uhr
Hat der AG dir schon gekündigt? Dann ist es pillepalle. Er muss die Kündigung nicht zurücknehmen, weil du AU bist. Wenn die Kündigung rechtmäßig war von den Voraussetzungen
Mal abgesehen AU wegen Kinderbetreuung....
Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?
Antwort von wolfsfrau am 04.12.2021, 18:46 Uhr
Wenn feststeht, dass er dich kündigt und du auch nicht wieder da anfangen willst oder kannst wg Kinderbetreuung, dann sprich mit dem AG.
Er lässt dich bestimmt einen Monat vorher gehen.
Für ALG ist es unerheblich, du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung wg der Betreuung des Kindes.
Re: Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?
Antwort von Liam7403 am 12.12.2021, 21:01 Uhr
haha, sieht so aus, als hätte sie vergessen, dass sie hier schon geschrieben hat.
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