Geschrieben von Neverland am 28.12.2022, 12:08 Uhr |
Erbschein Notar oder Nachlassgericht?
Wir haben bisher nie einen benötigt. Entweder weil Testament vorhanden, Verfügung über den Tod hinaus oder das Erbe wegen Überschuldung nicht angetreten. Ich würde so etwas aber erst einmal beim Amtsgericht beantragen. Außer der Notar soll im Vorfeld prüfen, ob das Antreten des Erben überhaupt sinnvoll ist.
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- Erbschein Notar oder Nachlassgericht? - Siddhartha 28.12.22, 10:48
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