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Geschrieben von taram am 25.08.2019, 15:24 Uhr

Eigenbedarf

Zitat: Wiederholt stattfindender Besuch der Kinder oder Enkelkinder ist ein zulässiger Grund.
Der Wohnungseigentümer möchte mit den Eltern oder Schwiegereltern in einer Wohnung leben.
Auch der Grund, dass der Vermieter seinen Kindern eigene Zimmer zur Verfügung stellen möchte, kann einen Eigenbedarf begründen. Zitat Ende

Quelle:

https://www.mietrecht.com/kuendigung-eigenbedarf-gruende/

Denke, dass eine Eigenbedarfskündigung hier rechtens wäre

 
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