Geschrieben von Caot am 29.11.2023, 13:49 Uhr |
Du bist lustig
Ein Teilzeitbeschäftigungsverbot?
Ich kenne ein Beschäftigungsverbot und das gilt dann für alle Beschäftigungen. Für alle Jobs die man ausführt.
Aber für ein solches Verbot braucht es Voraussetzungen. Das prüft die Frauenärztin. Schwanger bedeutet nicht krank!
Wenn Du (als Beispiel) 8 Stunden am Fließband stehst, könntest Du ein Beschäftigungsverbot dafür erhalten, ab einer gewissen Schwangerschaftswoche. Aber das bedeutet nicht, nicht arbeiten. Wenn der AG Dir einen Platz im Büro zuweisen kann, dann musst Du dahin. Wer also wann was erhält ist abhängig von der Art des Jobs und ob ein anderer Arbeitsplatz Dir zugewiesen werden kann.
- Teilzeitbeschäftigungsverbot und Minijob - F1999 28.11.23, 21:24
- Re: Teilzeitbeschäftigungsverbot und Minijob - MamaausM2 28.11.23, 22:03
- Du bist lustig - Caot 29.11.23, 13:49
- Re: Teilzeitbeschäftigungsverbot und Minijob - Terkey235 29.11.23, 15:07
- Re: Teilzeitbeschäftigungsverbot und Minijob - F1999 29.11.23, 16:15
- Info‘s für die MFA - Caot 30.11.23, 9:51
- Re: Teilzeitbeschäftigungsverbot und Minijob - F1999 29.11.23, 16:15
- Warum arbeitest Du nicht vollzeit und lässt den Nebenjob weg ? - Ellert 29.11.23, 15:56
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