Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Caot am 29.11.2023, 13:49 Uhr

Du bist lustig

Ein Teilzeitbeschäftigungsverbot?

Ich kenne ein Beschäftigungsverbot und das gilt dann für alle Beschäftigungen. Für alle Jobs die man ausführt.
Aber für ein solches Verbot braucht es Voraussetzungen. Das prüft die Frauenärztin. Schwanger bedeutet nicht krank!

Wenn Du (als Beispiel) 8 Stunden am Fließband stehst, könntest Du ein Beschäftigungsverbot dafür erhalten, ab einer gewissen Schwangerschaftswoche. Aber das bedeutet nicht, nicht arbeiten. Wenn der AG Dir einen Platz im Büro zuweisen kann, dann musst Du dahin. Wer also wann was erhält ist abhängig von der Art des Jobs und ob ein anderer Arbeitsplatz Dir zugewiesen werden kann.

 
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