Geschrieben von Berlin! am 17.02.2020, 23:15 Uhr |
das dachte ich auch
Sie muß sich nach der Kündigung unverzüglich bei der zuständigen Stelle melden. Ob eine Klage anhängig ist, ist dabei völlig egal.
We die Klage ausgeht, kann ich Dir mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 95% sagen: mit einem Vergleich, in dem sie etwas bekommt und dafür der AG kündigen kann oder aber der AG erklärt, aus der Kündigung keine Rechte mehr herzuleiten, sie bekommt das Geld für die Zeit bis zu diesem Tag und muß wieder arbeiten.
- Kündigung, Arbeitslos melden ? - Ellert 17.02.20, 14:17
- Re: Kündigung, Arbeitslos melden ? - ohno 17.02.20, 14:31
- Re: Kündigung, Arbeitslos melden ? - romankowitz 17.02.20, 17:18
- das dachte ich auch - Ellert 17.02.20, 19:01
- Re: das dachte ich auch - Felica 17.02.20, 21:23
- Re: das dachte ich auch - Berlin! 17.02.20, 23:15
- beratungsresistent - Ellert 18.02.20, 17:27
- Re: beratungsresistent - Berlin! 18.02.20, 18:31
- AU seit Sommer - Ellert 18.02.20, 20:25
- Re: AU seit Sommer - zweizwerge 19.02.20, 12:52
- ich bin nicht dabei - Ellert 19.02.20, 19:53
- Oh je...... - Berlin! 19.02.20, 23:14
- ich bin nicht dabei - Ellert 19.02.20, 19:53
- Re: AU seit Sommer - zweizwerge 19.02.20, 12:52
- AU seit Sommer - Ellert 18.02.20, 20:25
- Re: beratungsresistent - Berlin! 18.02.20, 18:31
- beratungsresistent - Ellert 18.02.20, 17:27
- das dachte ich auch - Ellert 17.02.20, 19:01
- Re: Kündigung, Arbeitslos melden ? - Kinderland 18.02.20, 13:28
- Re: Kündigung, Arbeitslos melden ? - Badefrosch 18.02.20, 19:10
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