Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Berlin! am 17.02.2020, 23:15 Uhr

das dachte ich auch

Sie muß sich nach der Kündigung unverzüglich bei der zuständigen Stelle melden. Ob eine Klage anhängig ist, ist dabei völlig egal.

We die Klage ausgeht, kann ich Dir mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 95% sagen: mit einem Vergleich, in dem sie etwas bekommt und dafür der AG kündigen kann oder aber der AG erklärt, aus der Kündigung keine Rechte mehr herzuleiten, sie bekommt das Geld für die Zeit bis zu diesem Tag und muß wieder arbeiten.

 
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