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Geschrieben von Ani123 am 29.12.2022, 22:59 Uhr

Betriebsurlaub

Ich hatte ähnliches Problem als meine Ausbildung endete. Urlaub wurde mir vom AG bereits mehr Tage genehmigt als es mir bis dahin zustand.
Die Lösung war ganz einfach: AG stellte eine Urlaubsbescheinigung aus indem stand, wieviele Urlaubstage ich bereits genommen hatte. Der neue AG hat von sich aus schon die Urlaubsbescheinigung angefordert. Dieser wusste, dass ich nur noch wenige Tage über hatte. Für ihn war das ok (schließlich wäre ich weniger im Urlaub gewesen).
Gekommen ist es ganz anders. Aufgrund von sehr vielen Überstunden durfte ich diese für freie Tage nutzen. Somit habe ich letztlich bis Ausbildungsende nur die Urlaubstage gebraucht, die mir zustanden.

Ich denke, dass es bei ihnen auch so sein wird. Ihr AG wird ihnen eine Urlaubsbescheinigung ausstellen indem die 8 Tage als genommen stehen. In der Regel fordert ein neuer AG das auch ein um das doppelte Nehmen von Urlaub zu verhindern.

Beim nächsten Mal würde ich an ihrer Stelle auch eher so planen, dass der Urlaub aus dem Jahr auch in dem Jahr genommen wird.
Beispiel: Den restlichen Urlaub, z. B. 12 Tage für 2023 im Jahr 2023 nehmen (wenn es nur Urlaub nach dem Gesetz gibt, was 20 Arbeitstage entspricht. Abzüglich der 8 Tage verbleiben 12 Tage.)

 
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