Geschrieben von kravallie am 03.03.2020, 12:43 Uhr |
ALG 1 nach Elternzeit?
wenn du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst, sprich dein Kind betreut ist, ja.
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- ALG 1 nach Elternzeit? - Amenko 03.03.20, 11:40
- Re: ALG 1 nach Elternzeit? - kravallie 03.03.20, 12:43
- Re: ALG 1 nach Elternzeit? - Felica 03.03.20, 14:28
- ooooch felica, wir wissen doch was sie meint or? - kravallie 03.03.20, 18:46
- Re: ooooch felica, wir wissen doch was sie meint or? - Felica 03.03.20, 19:03
- ooooch felica, wir wissen doch was sie meint or? - kravallie 03.03.20, 18:46
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