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Geschrieben von Amenko am 03.03.2020, 11:40 Uhr

ALG 1 nach Elternzeit?

Guten Tag :)
Kurz zur vorgeschichte.
Kurz bevor ich damals in den Mutterschutz gegangen bin ist mein Arbeitsvertrag abgelaufen! Ich hab mich natürlich direkt Arveitslos gemeldet, woraufhin die Mitarbeiterin mit sagte das ich kein ALG1 bekomme da die Krankenkasse jetzt sowieso einspringt mit dem Mutterschaftsgeld. Hat auch alles soweit geklappt, Elterngeld beziehe ich auch noch bis Ende Mai 2020 (1 Jahr Elternzeit)

Meine Frage ist jetzt ob ich ALG1 berechtigt bin nach der Elternzeit? Damals wurde zwar alles vom Amt berechnet aber da sich mein Vertragsende mit dem Mutterschaftsgeld so überschnitten hat, musste das Amt halt nichts zahlen.

Wie seht ihr das sollte ich nach ende der Elternzeit (Juni 2020) ALG1 bekommen?

 
4 Antworten:

Re: ALG 1 nach Elternzeit?

Antwort von kravallie am 03.03.2020, 12:43 Uhr

wenn du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst, sprich dein Kind betreut ist, ja.

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Re: ALG 1 nach Elternzeit?

Antwort von Felica am 03.03.2020, 14:28 Uhr

Nur mal so, du hast keine EZ. Wenn du das so nennst wirst du evtl falsche Antworten bekommen. Du bist aktuell Hausfrau welche Elterngeld bezieht.

Elternzeit setzt immer voraus das man auch einen Arbeitgeber hat.

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ooooch felica, wir wissen doch was sie meint or?

Antwort von kravallie am 03.03.2020, 18:46 Uhr

sie hat doch vor dem Kind die Anwartschaft erfüllt und ich lernte, dass auch die erziehungszeit zählt?

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Re: ooooch felica, wir wissen doch was sie meint or?

Antwort von Felica am 03.03.2020, 19:03 Uhr

Habe ich doch gar nicht bezweifelt. Aber die Aussage EZ ist halt falsch. Und kann durchaus zu Problemen führen. Deshalb mein Hinweis. Davon an seit wann schadet etwas mehr Allgemeinwissen?

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