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Geschrieben von Mummy86 am 23.02.2020, 12:44 Uhr

Pflegegeld

Hallo zusammen..

Meine Tochter (17 Jahre) wohnt mit ihrer Tochter (3 Wochen) bei uns zuhause. Nun habe ich gehört, dass ich für meine Elkelin Pflegegeld beantragen kann, weil ich sie betreue in der Zeit, wenn meine Tochter in der Schule ist. Ist das richtig?

 
7 Antworten:

Habt Ihr schon einen Pflegegrad ?

Antwort von Ellert am 23.02.2020, 12:54 Uhr

https://www.jedermann-gruppe.de/pflegegeld-voraussetzungen-leistungen/

LG dagmar

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Re: Habt Ihr schon einen Pflegegrad ?

Antwort von misses-cat am 23.02.2020, 13:37 Uhr

Dagmar ich glaube du bringst da was durcheinander. Das Kind ist minderjährig Mutter geworden lebt mit ihrem Kind bei den Eltern und die Mama/Oma betreut es wenn die Tochter/Mama in der Schule ist.
Ob es dafür Unterstützung gibt weiß ich nicht

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Kenne ich nur wenn man ein fremdes Pflegekind aufnimmt

Antwort von Ellert am 23.02.2020, 19:39 Uhr

Was sagt denn das Jugendamt dazu ?
Die Mutter lebt ja beim Kind und wird es vermutlich selbst großziehen
Oma betreut wie sonst eben ne Tagesmutter ?

dagmar

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Re: Kenne ich nur wenn man ein fremdes Pflegekind aufnimmt

Antwort von misses-cat am 26.02.2020, 7:26 Uhr

Also ich weiß das dass geht wenn Großeltern das Kind ganz zur Pflege nehmen, aber das ist ja hier auch nicht der Fall, hier ist die Oma eher Tagesmutter

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Re: Pflegegeld

Antwort von sarahT am 27.02.2020, 11:54 Uhr

Pflegegeld ist der falsche Begriff.

Wenn du das Kind betreust, während die Mutter zur Schule geht, kannst du so was wie Betreuungsgeld (heißt aber glaube ich noch anders) über das Jugendamt beantragen. So lange es regelmäßig passiert und ihr das nachweisen könnt.

Fragt mal bei dem zuständigen Mitarbeitenden für die Kindertagespflege nach.

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Re: Pflegegeld

Antwort von Ani123 am 28.02.2020, 0:25 Uhr

Pflegegeld gibt es nicht.

Ob du Geld für die Betreuung bekommst wage ich zu bezweifeln, weil Verwandte davon ausgeschlossen sind. Würde das Baby zur Tagesmutter, Kita, o.ä. gehen, werden die Kosten für die Betreuung wahrscheinlich übernommen, weil deine Tochter minderjährig ist, kein eigenes Einkommen hat und zur Schule geht.
Diesbezüglich kannst du dich bei Stadt oder Gemeinde beraten lassen. Schau mal im Internet nach wer da für euch zuständig ist.

Ggf. kann das JA euch behilflich sein und Hilfen zur finanziellen Unterstützung nennen. Vermutlich werdet ihr mit dem JA schon in Verbindung stehen wg. dem Sorgerecht fürs Baby, welches vermutlich du haben wirst, weil deine Tochter minderjährig ist. Daher werden diese dir auch Hilfsmöglichkeiten nennen können und auch bei der Suche nach einer Tagesmutter, Krippe, o.ä. unterstützen, so dass das Baby zum 1.Geburtstag (oder eher bzw. ein paar Monate später), damit du wieder arbeiten gehen kannst und deine Tochter weiter zur Schule bzw. Ausbildung machen kann. Letztlich soll wg. dem Baby keiner benachteiligt werden, was, so wie es klingt, du zurzeit finanziell bist.

Zahlt der KV Unterhalt? Wenn nein, dann steht der Person, die das Sorgerecht fürs Baby hat, Unterhaltsvorschuss zu. Da wird dir das JA behilflich sein.

Geh auch mal zur Agentur für Arbeit und lass dich beraten bzgl. Hartz IV, Wohngeld, usw.. Vielleicht steht dir davon was zu.

Ruf auch mal bei der Elterngeldstelle an. Vielleicht kannst du, für deine Tochter, das EG beziehen, was dann vermutlich mehr als 300€ sein werden. Nennt sich dann Großeltern-EG (habe als Erzieherin schon mitbekommen, dass eine Oma das bekommen hat, weil ihre Tochter minderjährig war, zur Schule ging, sie das Sorgerecht hatte und wg. der Betreuung des Enkels nicht arbeiten gehen konnte.)

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Eziehungsgeld ?

Antwort von Ellert am 28.02.2020, 12:36 Uhr

Die iDEE HATTE ICH AUCH
im Umfeld ne Oma war auch zwei Jahre daheim weil die Tochter noch zur Schule ging
ich bilde mir ein dass das irgendwie auch über Erziehungsurlaub oder sowas in der Art lief

dagmar

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