Geschrieben von tzameti am 07.07.2022, 15:56 Uhr |
2 Monate Elterngeld (Vater) - 2. Monat bei Beantragung noch offen lassen?
Hallo. Ich werde im Oktober Vater und plane bis August 2023 2 Monate Elternzeit zu nehmen. Den ersten Monat möchte ich ab Geburt nehmen, beim zweiten bin ich mir allerdings noch nicht sicher - voraussichtlich im 6. oder 7. Monat. Dazu habe ich ein paar Fragen, zu welchen ich bislang keine genauen Antworten finden konnte:
Kann ich bei meinem Arbeitgeber und bei der Elterngeldstelle den 2. Monat bei Beantragung noch offen lassen? 2 Monate sind ja Minimum. Bzw. kann ich z.B. den 6. Monat beantragen - anschließend aber verschieben, falls mir der 7. doch besser passt? Was sind da meine Rechten und Pflichten gegenüber Arbeitgeber und Elterngeldstelle?
Außerdem: Ich habe gelesen, dass man insgesamt 3x Elternzeit beantragen kann. Wenn ich nun beide Monate zusammen beantrage, diese aber getrennt sind - gilt dies als ein Antrag und mir bleiben theoretisch noch 2 für die Zukunft - oder gelten sie bereits als zwei Anträge, da es sich um 2 getrennte Monate handelt - und mir bleibt für die Zukunft nur noch ein vom Gesetz her gesicherter Antragszeitraum?
Vielen Dank im Voraus!
Re: 2 Monate Elterngeld (Vater) - 2. Monat bei Beantragung noch offen lassen?
Antwort von Gernemama am 07.07.2022, 19:35 Uhr
Nein.... Deine beiden Monate Elternzeit musst du in einem Antrag dem AG mitteilen. Du hast einen Bindungszeitraum von 24 Monaten. Das heißt meldest du nur einen Monat kann der AG den zweiten ablehnen. Für Elterngeld brauchst du ja auch mind. 2 Monate.
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