von Katy90 am 23.08.2015, 10:31 Uhr |
So viele Fragen ...
Das kommt darauf an...
Wenn es der Arbeitsplatz ist, der es dir verbietet zu arbeiten, weil es zu gefährlich ist, muss dein Arbeitgeber das ausstellen. Wenn du aber zb schwere kreislaufbeschwerden durch die ss hast, oder sonst gesundheitlich beeinträchtigt bist, dann kann der gyn das ausstellen.
Viel Glück
- So viele Fragen ... - jessi 89 23.08.15, 8:15
- Re: So viele Fragen ... - 2.Schlumpf 23.08.15, 10:21
- Re: So viele Fragen ... - Katy90 23.08.15, 10:31
- Re: So viele Fragen ... - jessi 89 23.08.15, 13:00