Geschrieben von Claudia36 am 22.06.2006, 10:19 Uhr |
Elterngeld bekommt nur der der vor der Geburt des Kindes berufstätig war
Das heist wer jetzt schwanger wird und noch arbeitet bekommt, wenn das Kind nächstes Jahr geboren wird Elterngeld 67 % des letzem Nettoverdienstes für 1 Jahr.
Alle anderen Hausfrauen, Arbeitslose ,Mütter im Erziehnungsurlaub bekommen 300€ für 1 Jahr! Und das ohne Berücksichtigung des Einkommens des Mannes.
Claudia
- Elterngeld fürs zweite Kind - larissa 21.06.06, 19:28
- Re: Elterngeld fürs zweite Kind - Daniela 21.06.06, 21:39
- Re: Elterngeld fürs zweite Kind - preiselbeere 22.06.06, 0:26
- Re: Elterngeld fürs zweite Kind - hoge19 22.06.06, 8:29
- Re: Elterngeld fürs zweite Kind - Katja1204 22.06.06, 8:47
- Re: Elterngeld fürs zweite Kind - hoge19 22.06.06, 9:09
- Elterngeld bekommt nur der der vor der Geburt des Kindes berufstätig war - Claudia36 22.06.06, 10:19
- anders informiert - larissa 22.06.06, 10:44
- Re: anders informiert - preiselbeere 22.06.06, 11:13
- anders informiert - larissa 22.06.06, 10:44
- Elterngeld bekommt nur der der vor der Geburt des Kindes berufstätig war - Claudia36 22.06.06, 10:19
- Re: Elterngeld fürs zweite Kind - hoge19 22.06.06, 9:09
- Re: Elterngeld fürs zweite Kind - Katja1204 22.06.06, 8:47
- Re: Elterngeld fürs zweite Kind - Daniela 21.06.06, 21:39