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Geschrieben von Lissa92 am 05.06.2022, 21:05 Uhr

Elterngeld beim 2. Kind

Hallo ihr lieben, vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen
Momentan bin ich noch in elternzeit von Kind Nummer 1 (2 Jahre elterngeld plus aber nicht gearbeitet). Nun planen wir bald wieder schwanger zu werden,ich gehe jedoch berufsbedingt ins sofortige beschäftigungsverbot. Was ist, wenn ich z. B. 1 Monat gearbeitet habe und dann schwanger werde? Dann hätte ich ja von dem Bemessungszeitraum einen Monat gearbeitet und bekomme dann mein Grundgehalt ohne Zulagen wegen dem beschäftigungsverbot 9 monate lang, heißt das dann ich bekomme von gerechnet 10 "theoretisch möglich berufstätigen" Monaten das elterngeld oder reicht der Bemessungszeitraum dabei nicht und ich bekomme nur den Grundsatz? Ich bin etwas verwirrt das Thema elterngeld ist ja immer so ne Sache ne.
Liebe Grüße

 
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