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Geschrieben von Lissa92 am 05.06.2022, 21:05 Uhr

Elterngeld beim 2. Kind

Hallo ihr lieben, vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen
Momentan bin ich noch in elternzeit von Kind Nummer 1 (2 Jahre elterngeld plus aber nicht gearbeitet). Nun planen wir bald wieder schwanger zu werden,ich gehe jedoch berufsbedingt ins sofortige beschäftigungsverbot. Was ist, wenn ich z. B. 1 Monat gearbeitet habe und dann schwanger werde? Dann hätte ich ja von dem Bemessungszeitraum einen Monat gearbeitet und bekomme dann mein Grundgehalt ohne Zulagen wegen dem beschäftigungsverbot 9 monate lang, heißt das dann ich bekomme von gerechnet 10 "theoretisch möglich berufstätigen" Monaten das elterngeld oder reicht der Bemessungszeitraum dabei nicht und ich bekomme nur den Grundsatz? Ich bin etwas verwirrt das Thema elterngeld ist ja immer so ne Sache ne.
Liebe Grüße

 
2 Antworten:

Re: Elterngeld beim 2. Kind

Antwort von Schmetterfink am 06.06.2022, 12:21 Uhr

Das Einkommen im BV zählt wie gearbeitet, zur Berechnung zählen ganz normal die 12 Monate vor dem Mutterschutz.

Wenn du einen Monat arbeitest, dann schwanger wirst und ab der 5. SSW sofort ins BV gehst, kannst du also die Monate bis MuSchu dann zahlen (für den ersten MuSchu Monat könntest du auf die Ausklammerung verzichten, dann zählt der mit dem Einkommen aus BV noch rein). Der Rest geht als Nullrunde in die Berechnung. Du kannst auch direkt aus der EZ ins BV gehen. Finanziell macht es vermutlich am meisten Sinn, wenn du so lange arbeitest, dass du vor MuSchu auf zwölf Monate (inkl. BV) kommst. Aber das klappt natürlich auch nicht immer so, wie man sich das vorstellt.

Du musst beim BV nur bedenken, dass das Kind trotzdem betreut sein muss. Wenn du nach der EZ nur in TZ arbeitest, weil du z.B. nur für die TZ Kinderbetreuung hast, dann bekommst du im BV auch nur das TZ-Einkommen Ersatzleistung, nicht für Vollzeit.
Und dein AG kann dir natürlich einen sicheren, angepassten Arbeitsplatz anbieten (Büro o.ä), dann müsstest du halt arbeiten gehen wie vereinbart.

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Re: Elterngeld beim 2. Kind

Antwort von Lissa92 am 06.06.2022, 21:15 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort

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