Bitte noch ein Baby

Bitte noch ein Baby

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Bima1 am 18.01.2010, 11:55 Uhr

Du darfst so lange warten, wie du möchtest...

....der Meinung bin ich auch, jedoch mußt Du bedenken, dass für Dich jetzt das Mutterschutzgesetz eigentlich schon in Kraft tritt und Du bestimmte Tätgkeiten schon nicht mehr ausüben dürftest z.b. schwer heben und so (weis ja nicht was Du beruflich machst). Oder wie oben schon gesagt Kündigungsschutz.
Alles Gute für Dich.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Bitte noch ein Baby
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.