Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von shinead am 11.04.2011, 10:43 Uhr

bayern, kennt sich wer mit mietrecht aus?

Ich kenne diese Verpflichtung nur von Neubauten. Genauso wie die Forderung genügend Parkplätze nachweisen zu können.

Du darfst aber nicht einfach für das Spielgerät sorgen, denn "öffentliches" Spielgerät unterliegt auch einer entsprechenden Haftung. Auf diese Bauvorschrift kannst du dich also nicht berufen.

Entscheidend ist für dich, ob der Garten zur Benutzung frei steht oder nicht. Wenn nicht, vielleicht mal mit dem Vermieter reden, da lässt sich meist was machen wenn man im Gegenzug auch für die Pflege (Bewässerung, Rasen mähen, ...) die Verantwortung übernimmt.

 
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