Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von teddythepooh am 11.04.2011, 10:16 Uhr

bayern, kennt sich wer mit mietrecht aus?

huhu

zu aller erst kommt es darauf an was vereinbart wurde bzw. was im mietvertrag steht. wenn der vermieter im vertrag *mit garten nutzung* angegeben hat, dürfte das kein problem sein das ihr eure sandmuschel im garten anbringen dürft anderen falls wäre es wenn im vertrag eigenutzung vom vermieter des garten stehen würde...
allerdings würde ich vor dem aufstellen der muschel nochmals mit dem vermieter sprechen, denn den garten nutzen und einen sandkasten bzw sadmuschel aufstellen sind zwei paar stiefel.

das der vermieter dazu verpflichtet ist einen spielplatz bzw spielgerät für kinder anzu bringen, ist mir neu, wir sind selbst vermieter und haben eine familie mit einem kind in unserem mietshaus leben...der vermieter kann aber muss nicht...vorallem wenn nur eine partei ein kind bei sich wohnen hat kommt dem vermieter dann die kostenfrage.

anders denke ich wäre es wenn man in einem plattenbau wohnt wo man eben davon ausgeht das mehrere kinder darin wohnen...leider weiß ich ja nicht wie eure wohnlage ist...

hoffe konnte dir bissl helfen =)
gruß aus nürnberg=)

 
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