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Geschrieben von jenna996 am 20.01.2014, 15:16 Uhr

2. Kind - Kosten

Hallo liebe Mamis von 2 Kindern,

unsere Tochter ist nun etwas über 2 Jahre alt und wir wünschen uns beide ein weiteres Kind.

Problem dabei ist nur, dass wir Angst haben, dass es finanziell etwas eng werden könnte.

Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit. Wäre daher ein fast fließender Übergang zum 2. Kind und bekäme daher leider auch nur 300 Euro Elterngeld plus 184 Kindergeld. Das Kindergeld vom ersten Kind geht ab dann für den Kindergarten drauf.

Wie war/ist das bei euch?

Habt ihr das Gefühl, dass man beim zweiten Kind weniger Geld ausgebt?

Über zahlreiche Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen :-)

LG Jenna

 
17 Antworten:

Re: 2. Kind - Kosten

Antwort von Pelin84 am 20.01.2014, 15:46 Uhr

Hallo
Ich habe mein 2. Kind bekommen da war mein erster kurz vor sein 2. Geburtstag. Und ich habe auch nur 300 euro bekommen.
Und ja es kostet meiner meinung nach weniger weil ja alles vom ersten vorhanden ist sei es erstausstattung an klamotten oder möbel .
Lg

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Re: 2. Kind - Kosten

Antwort von Nickel74 am 20.01.2014, 16:19 Uhr

Weniger Geld fürs 2. Kind würde ich nicht sagen.
Je nach Geschlecht und Alter gibt es eine Phase, wo Kind 2 die Kleidung von Kiind 1 übernehmen kann (bedingt versteht sich), aber hat man Junge und Mädchen, ist das ja auch meistens nicht der Fall.

Kosten an sich im Kleinkindalter finde ich noch in Grenzen, aber man bedenke, wenn sie älter werden, je nachdem an Hobbies, Klassenfahrten, Schulkosten etc. das verdoppelt sich dann auch alles.

Habe diesen link gefunden, aber selbst noch nciht genau hinein geschaut, ob das realistisch ist.

http://www.familie.de/eltern/sparen/artikel/kosten-fuer-kinder-was-es-kostet-ein-kind-grosszuziehen/kosten-fuer-kinder-was-es-kostet-ein-kind-grosszuziehen/

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Dein Denken ist lobenswert!

Antwort von Nickel74 am 20.01.2014, 16:20 Uhr

Du scheinst nciht einfach ein Kind zu setzen, machen ja nicht alle so.

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Re: 2. Kind - Kosten

Antwort von tamtamgo am 20.01.2014, 16:22 Uhr

Erstmal... Kostet es weniger.
Wenn ihr aber geringverdiener seit, könnt ihr dich kinderzuschlag bekommen und Kita Beiträge erlassen (mache derzeit zur familienberatung ne Schulung-daher weiß ich das;))
Aber später wenn man zwei dicht beieinander hat... Wird es teurer. 2 mal Führerschein. Ausbildung/Studium, Handy USW!!!

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Wieso kostet es weniger?

Antwort von Nickel74 am 20.01.2014, 16:45 Uhr

Wieso kostet es weniger? Ich bin auch neugierig, freue mich über Dein Wissen, tamtango

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Re: Wieso kostet es weniger? Ganz einfach!

Antwort von tamtamgo am 20.01.2014, 16:58 Uhr

Im kleinkindalter!!!! Man hat schon nen Wickeltisch, nasenschleimabsauger, Cremes, tragetuch, 50 Ratgeber, Kinderwagen,stromschutzteile in den Steckdosen, Spielsachen in allen Altersgruppen und und und!!!!
Später.... Wenn es nicht das selbe Geschlecht ist... Läuft es aufs gleiche raus.

Genug erklärt?!?

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Re: 2. Kind - Kosten

Antwort von jenna996 am 20.01.2014, 17:15 Uhr

Hallo tamtamgo,

schau doch bitte mal in dein Postfach. Hab dir geschrieben.

Danke und Gruß
Jenna

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Re: 2. Kind - Kosten

Antwort von Olis Mama am 20.01.2014, 17:17 Uhr

Wird nicht,wenn man in de Elternzeit schwanger wird,der Lohn VOR der ersten Elternzeit als Basis für die 2. Elternzeit genommen .

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Re: 2. Kind - Kosten

Antwort von matz am 20.01.2014, 17:51 Uhr

Die Berechnung gilt nur wenn man nicht der erste Elterngeld auf 2 Jahre splittet da werden die vorigen 12 Monate als 0€ Einkommen gerechnet.

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Re: 2. Kind - Kosten

Antwort von Olis Mama am 20.01.2014, 17:56 Uhr

Das ist ja echt doof!Das hätte man in dem Fall vorher wissen müssen...

Ich hatte nämlich auch schonmal so eine ähnliche Frage gestellt (Was wäre,wenn ich jetzt in der Elternzeit schwanger werden würde) und da bekam ich zur Antwort,dass die Zeit,wo ich arbeiten würde gerechnet wird,sowie die fehlenden Wochen/Monate von vor der ersten Elternzeit.Ich habe allerdings auch nur ein Jahr Elternzeit gemacht,2 Jahre wäre mir zu lange und zu wenig Geld gewesen...

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Re: 2. Kind - Kosten

Antwort von tamtamgo am 20.01.2014, 18:02 Uhr

Das wäre schön... Die letzten 12 Monate!

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Elterngeld @ Olis Mama und generell

Antwort von Sternenschnuppe am 20.01.2014, 18:55 Uhr

Dann wäre das bei Dir auch so gewesen.
Immer die 12 Monate vor Mutterschutz zählen und nur echte Elterngeldmonate ( nicht die Auszahlung der 2. Rate ) werden ersetzt durch Lohn davor.

Insgesamt finde ich schon dass das zweite Kind billiger ist.
Auch ein wesentlicher Punkt neben Klamotten, Möbeln und Spielzeug :
Man kauft den Blödsinn den man beim ersten uuiuuunbedingt brauchte und der sich als Quatsch rausstellte nicht noch einmal umsonst ;-)
Verfährt nicht ganz so viel Sprit zum Kinderarzt wegen jedem Kleinkram.

Ist einfach routinierter und orientierter als beim ersten Kind :-)

Zumindest hier wurde daher der ein oder andere Euro nicht ausgegeben.
Und : Meist kennt man dann schon Leute mit Kindern und hat auch erkannt dass es gebrauchte Klamotten auch tun.
Hosen für 14-20€ hatte mein Großer, verkauft habe ich sie mit Glück für 8-9€.
Der Kleine bekam sie gleich gebraucht, da ist doch nix dran bei der kurzen Tragezeit.

Ergo : Ich finde zumindest den Anfang beim zweiten wesentlich billiger.
Für Führerschein etc. bilden wir schon lange Rücklagen.
Das war wir nun mehr sparen holen wir woanders locker wieder rein.

Das Kind 1 und 2 von meinem Mann überraschend nun einzogen und alles neu brauchten hat uns mehr ruiniert :-)
Aber auch das bekommt man hin.

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Re: 2. Kind - Kosten

Antwort von Blume292 am 20.01.2014, 19:27 Uhr

Kinderwagen, Badewanne, Bekleidung, Wiege, Nuckelflaschen alles noch da? Das wäre ein großer Faktor um zu sparen. Ich habe mein 2. Kind bekommen, da war KInd Nr. 1 zweieinhalb Jahre alt. Ich habe sie dann erst mal aus der Kita wieder rausgenommen, weil es mit Baby weniger Stress war, ich eh 2 Jahre zu Hause war und bin ersatzweise mit ihr (meiner Tochter) 2 mal die Woche zu einer Krabbelgruppe gegangen um ihr den Kontakt zu den Kindern nicht ganz zu verwehren.

Ich habe diese Zeit (war bei Geburt von Nr. 2 schon alleinerziehend) mehr als genossen. Das Geld war knapp, das staatliche Kindergeld auch noch nicht so üppig und der Unterhalt meines Exmannes auch nur sporadisch.

Mithilfe meiner Eltern, Freunden und einer eigenen Bescheidenheit hat das sehr gut geklappt und meinen KIndern hat es an nichts gefehlt...sie hatten ja das Wertvollste ever: Meine volle Zeit und Aufmerksamkeit.

Wenn einem die 300 Euro zu wenig sind (weil Mann vielleicht auch nicht viel verdient), wo Zeit und Liebe nicht ausreichen und wer keine Familie im Rücken hat, sollte vielleicht auf bessere Zeiten warten!

Warum nicht, wenn es dieses eine oder die zwei Jahre zu Hause besser lebbar macht.

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Re: 2. Kind - Kosten

Antwort von Goldschatz12 am 20.01.2014, 19:50 Uhr

Habe noch einen guten Tipp.
Du kannst bei einer erneuten Ss die Elternzeit vorzeitig beenden und direkt am nächsten Tag in den Mutterschutz gehen. Somit fällst du wieder auf deinen alten Arbeitsvertrag und bekommst das volle Mutterschutzgeld.
Die komplette Summe der Krankenkasse und den Anteil vom Arbeitgeber.
Müsste der Paragraph 16 Absatz 3 BeeG


§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit

(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 1 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen.
(2) Können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund eine sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist des § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes anschließende Elternzeit nicht rechtzeitig verlangen, können sie dies innerhalb einer Woche nach Wegfall des Grundes nachholen.
(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Absatz 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes der berechtigten Person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit, kann der Arbeitgeber unbeschadet von Satz 3 nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen. Eine Verlängerung der Elternzeit kann verlangt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel der Anspruchsberechtigten aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.
(4) Stirbt das Kind während der Elternzeit, endet diese spätestens drei Wochen nach dem Tod des Kindes.
(5) Eine Änderung in der Anspruchsberechtigung hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.

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Re: 2. Kind - Kosten

Antwort von matz am 20.01.2014, 20:14 Uhr

@goldschatz ..... Wenn man die elternzeit vorzeitig beendet, müsste man ja arbeiten gehen, weil direkt in Mutterschutz? Oder bv? Und sie ist ja auch noch nicht schwanger. Und die elternzeit von 2 Jahren sind ja so gesehen auch um denn ihre Tochter ist a schon 2....

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Re: @ matz

Antwort von Goldschatz12 am 20.01.2014, 20:58 Uhr

Wenn man z.b. Bis zum 31.12.2014 Elternzeit beantragt hätte und man würde erneut schwanger werden in der Elternzeit. Könnte man die Elternzeit vorzeitig beenden. Z.b. Dein Mutterschutz würde am 01.10. anfangen, dann würde man seine Elternzeit zum 30.09. vorzeitig beenden.
Man kann direkt von der Elternzeit in Mutterschutz. Man muss die Elternzeit schriftlich vorzeitig beenden.
Es ist Gesetzlich festgelegt und wurde Ende 2012 so beschlossen.

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so banal

Antwort von wir6 am 21.01.2014, 10:19 Uhr

kann man das gar nicht sagen.

und generell: die Kosten sind am Anfang noch gering, die Ansprüche wachsen, je älter sie werden.

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