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Geschrieben von Henni am 21.03.2003, 18:55 Uhr

Krankenversicherung für Aupair zahlt nicht allles!!!

Hallöchen liebe mit Aupairler!!!


Also: wir haben natürlich eine KV für unseren aupair. Nun hatte er zahnschmerzen und musste 3 mal hin, und hat eine Wurzelbehandlung gehabt. Der zahnarzt hat dafür 230 Euro (!!) in rechnung gestellt. Er hat ständig den 2,3 fachen satz abgerechnet...also wir bei einem Privatpatienten.

Die versicherung zahlt aber nur bis zu 1,7 fachem satz (wie eben eine gesetzliche) ...nun bleiben 80 Euro also übrig, die selbst gezahlt werden sollen. Meine fragen:


Von wem??? Von uns oder unserem Aupair??? (ich kann ja wohl nix dafür, wenn er sich z.B. die Zähne nciht richtig putzt oder was auch immer...)


Wie ist das bei euren verswicherungen???

Was stellen eure Ärzte ich rechnung für aupairs???


Was soll ich nun machen??? 80 Euro sind ja ne menge geld...die hat er so gar nicht!!! Danke für viele Tipps und antworten!!!


Henni

 
4 Antworten:

Re: Krankenversicherung für Aupair zahlt nicht allles!!!

Antwort von desireekk am 22.03.2003, 12:44 Uhr

Ich befürchte: Du "dargfst" die Kosten targfen, denn ich glaube, Du mußt die Krankenkosten übernehmen, deshalb hast Du ja auch eine Versicherung abgeschlossen, sonst müßte sich ja das Aupair selbst drum kümmern.

Aber jetzt mal noch was von einer "Fachfrau" (Versicherungen);

Wenn der junge Mann das nächste Mal zum Arzt geht, kläre ab, wieviel Du bereist bist zu zahlen! Ärzte sind in dieser Beziehung auch Kaufleute, mit denen man handeln kann. Denn das was er mit dem 1,7-fachen Satz bekommt, ist immer noch mehr als von einem Kassenpatienten. Und wenn er nicht will, dann will eben ein anderer Arzt!

Das ist im ersten Moment ungewöhnlich, aber ich bin auch privat versichert und man gewöhnt sich dran zu "schachern":-)

Anmsonsten: Frag die Aupair-Agentur.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Krankenversicherung für Aupair zahlt nicht allles!!!

Antwort von Henni am 22.03.2003, 13:26 Uhr

hallöche und danke erst mal...ABER: das kann doch nciht sein, dass ich die Kosten übernehmen MUSS, oder?? Ich meine in diesem fall wäre es ja okay, aber dann müsste ich das ja auch z.B. dann, wenn er nun hingeht und sich Goldzähne machen lässt oder so...also bei ALLEN Sachen, die nicht versichert sind...oder wenn ihm das nun gut gefällt und er lässt sich ALLLE Zähne neu machen doer so...das muss doch ER bezahlen...oder???

Und das mit dem Abklären: Es ist in der versicherung auf nem Zettel, den der Arzt bekommt vermerkt, dass kosten, die ÜBER das 1,7 fache hinausgehen mit dem Patienten abgeklärt werden müssen (nicht mit uns, aber das nur am Rande).Unser Aupair hat NIX unterschreiben oder so und es wurde ihm auch nicht gesagt, dass das besonders teuer wird oder so...und DAS ärgert mich RICHTIG!!! Also: wir haben unserem lieben Arzt nun mal nen gepfefferten brieg geschreiebn....mal sehen...meine Familie ist auch komplett privat versichert...ich kenne das generve leider auch!!!



Danke noch mal!! Henni

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Also ...

Antwort von Ulli am 23.03.2003, 14:48 Uhr

... wenn der Arzt verpflichtet war aufzuklären und es nicht getan hat, na dann würd ich sagen, er kriegt das Geld nicht. Ich würde ihm freundlich den 1,7-fachen Satz überweisen, mit dem Vermerk, dass er den Patienten nicht darüber aufgeklärt hat, dass die Kosten über die Versicherung hinausgingen (muss dem Arzt vor der Behandlung vorgelegen haben).
Ich bin aber kein Jurist und ich glaub, danach würd ich zu dem Zahnarzt auch nimmer gehen. ;-)

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Re: Also ...

Antwort von tinai am 24.03.2003, 10:47 Uhr

Also ich sehe das wie Ulli.. Bei unserem ersten Au Pair aus Weißrussland gabs auch eine Wurzelbehandlung. Wir haben vorher die Kosten abgeklärt, sie wurde wie ein Privatpatient behandelt (war auch dreimal dort die arme) und die Kasse hat dann auch alles anstandslos erstattet.
Ich wäre nicht bereit, den 2,3 fachen Satz zu bezahlen, wenn der Arzt darüber vorher nicht aufgeklärt hat. Wenn der Au Pair junge nichts unterschrieben hat, muss er das auch nicht bezahlen (der Anspruch besteht ohnehin nur gegenüber dem Jungen und nicht Euch gegenüber). Im Zweifel soll er doch die 80 Euro einklagen. Lohnt sich eh nicht für ihn.

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