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Geschrieben von Zweizahn am 24.03.2011, 10:25 Uhr

Keine Ahnung, was ich in folgender Situation machen soll:

Hallo,

vielleicht habt ihr einen Rat für mich.

Ich habe doch noch ca. 26 Tage Resturlaub, wenn ich in Elternzeit gehe (durch BV und bis Ende Mutterschutz), den ich bisher nicht nehmen konnte. Ich will 2 Jahre in EZ gehen (Beginn im April 2011), aber schon im Herbst 2012, also zum Schuljahresbeginn (ich bin Lehrerin bei einem privaten Schulträger), wieder 50% TZ arbeiten gehen. Mein bisheriger Vertrag ist auf 80%.

Jetzt habe ich nur folgende Möglichkeiten:
- Urlaub nach Ende der Elternzeit nehmen, als ab April 2013 - fragt sich nur wann ich den nehmen kann, da nur in den Schulferien möglich und so viele Schulferien gibt es nicht und außerdem muss ich während der Ferien Kurse geben u.a. Aufgaben wahrnehmen. Wennn dann noch der laufende Urlaub (das dürften für 2013 21 Tage sein) dazu kommt, weiß ich gar nicht, wie ich den verteilen soll/darf/kann. geht eigentlich gar nicht wirklich. Außerdem würde ich für die 26 Tage 30% vom gehalt einbüßen, was eh nicht so üppig ist. Immerhin geht es um ein Monatsgehalt.

- Urlaub auszahlen lassen - das sind wieder haufenweise Steuern/Sozialabgaben und würde sicherlich auf das Elterngeld angerechnet, oder man macht das nach Ende der EZ, falls das geht.

- Elternzeit verkürzen und vor Dienstantritt den Urlaub in den Sommerferien nehmen, aber dann zu ungeklärten finanziellen Verhältnissen (50% oder 80%?) und mit dem Risiko Kündigung (nur die gesetzliche Frist), wenn keine Arbeit für mich zum neuen Schuljahr da ist wegen zu geringer Schülerzahl. Auch wenn die Chefin bisher was anderes gesagt hat.

Was denkt ihr, welcher saure Apfel ist der günstigste? Mit meinem AG habe ich noch nicht darüber gesprochen, muss ich aber wohl bald.

LG
Zweizahn

 
12 Antworten:

Re: Keine Ahnung, was ich in folgender Situation machen soll:

Antwort von Sis am 24.03.2011, 10:52 Uhr

Hallo Zweizahn,

warum gibt es auf Urlaubstage finanzielle Abzüge? Das ist eigentlich unüblich.
Ich werde vorm Mutterschutz auch nicht den ganzen Urlaub nehmen können, den hänge ich an die EZ dran. (Wie schon mal: Ich habe ab 1.1010 mein Gehalt bekommen, aber erst am 10.10. zu arbeiten begonnen.)

Ich würde den Urlaub in den Sommerferien 2012 nehmen und wie geplant zum neuen Schuljahr anfangen. Das Gehalt käme dann eben schon ab Juni (oder so). Und noch ne Frage zum Verständnis: WEnn du sowie in EZ bist, spielt es doch eigentlich keine Rolle, ob du innerhalb der Ferien oder außerhalb den Urlaub nimmst, denn da bist du doch sowieso nicht... ich sehe sonst schwarz für dich, diese lange Zeit auch abfeiern zu können.

Urlaub kann man sich bei uns nicht auszahlen lassen, aber das hängt bestimmt vom Vertrag ab. Ich meine aber, dass sowas auch durch ein GEsetz geregelt ist (so von wegen: ERholungsurlaub muss genommen werden...)

Schwierige Entscheidung, viel Glück!
LG Sis

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Re: Keine Ahnung, was ich in folgender Situation machen soll:

Antwort von desireekk am 24.03.2011, 11:07 Uhr

Nur kurz einige Anmerkungen:
Kündigungsschutz nach Geburt geht 4 Monate lt. MuSchuG!

Wenn Du den Resturlaub von 80% in der 50%-TZ nimmst, wird er umgerechnet, Du "verlierst" also 30% an Urlaubsgeld/Urlaubsanspruch.
Es bleibt also bei 26 Tagen, die Du eben aus der 50%-Stelle heraus nimmst. Verstehst Du?

Aber: Das ist nicht DEIn problem, wann Du den restlichen Urlaub nimmst bzw. wie das zu laufen hat. Fakt ist, Du hast den Urlaubsanspruch und der AG muss schauen, dass seine AN sich auch erholen können.
Dann gibst Du eben in 1-3 Ferien KEINE Kurse o. ä.
Danch stehst Du ja wieder voll zur Verfügung :-)

Urlaub auszahlen geht nicht, das geht nur, wenn Du komplett aus dem Betrieb ausscheidest.

EZ verkürzen:
a) Du verkürzt bzw. gibst EZ nur bis (Beispiel:) Juni an. Ab Juli also wieder "im Dienst" zu 80%, nimmst da den Urlaub, damit dein AG auch Dein Urlaubsproblem von der Backe hat (positiv formulieren und verkaufen!)
Dannkann Dir der AG natürlich sofort kündigen aber
b) das kann er auch, wenn Du exakt zum Schuljahr wiederkommst. Auch dann kann e Dich kündigen, wird Dich sofort bis zum Ende der Kündigungsfrist in den Resturlaub schicken.

"Mehr" ist das auch nicht an Geld....

Viele eilige Grüße

Désirée

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Re: Keine Ahnung, was ich in folgender Situation machen soll:

Antwort von Kleine Fee am 24.03.2011, 11:41 Uhr

Ich habe die Elternzeit unterbrochen. Sprich: 1 Jahr Elternzeit mit Elterngeldbezug, zwei Monate keine Elternzeit sondern Urlaub mit vollem Einkommen wie vor der Geburt und dann erst Elternzeit mit Teilzeit. Ich konnte aus gesundheitlichen Gründen den Urlaub nicht vor der Geburt nehmen (war krank geschrieben). Da gibt es wohl ein Urteil, dass man den Urlaub mit Vollzeitgehalt nur verlangen kann, wenn man den Urlaub vor der Geburt nicht nehmen konnte (wg. betrieblichen Erfordernissne oder Krankheit)

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Re: Keine Ahnung, was ich in folgender Situation machen soll:

Antwort von Caipiranha am 24.03.2011, 11:59 Uhr

Urlaub in 2013 geht nicht, weil der Urlaub aus dem Altjahr am 31.03. des Folgejahres verfällt.

Wenn Du ihn also in diesem Jahr bzw. bis 31.03.2012 den urlaub nicht nehmen kannst muß er ausbezahlt werden.

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Nein, das stimmt so nicht...

Antwort von Sis am 24.03.2011, 12:48 Uhr

... nur bei normalem Urlaub/Resturlaub. Konnte man den Urlaub aber nicht nehmen, weil man krank war oder so, kann man ihn ins Folgejahr bzw. ans Ende der Elternzeit übertragen lassen. Das hab ich so gehandhabt. Die gesetzlichen Regelungen dazu hab ich aber nicht mehr parat. Geht aber auf jeden Fall.

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Re: Keine Ahnung, was ich in folgender Situation machen soll:

Antwort von Zweizahn am 24.03.2011, 12:55 Uhr

Also, erstmal danke, dass ihr euch meiner Angelegenheit angenommen habt. Momentan bin ich noch ziemlich verwirrt, was geht und was nicht. Ich hatte ja auch gedacht, dass man nach dem Mutterschutz die Elternzeit unterbricht und dann den Urlaub nehmen kann (zum ganz normalen bisherigen Gehalt). Laut meiner Rechtsschutzversicherung gibts sowas aber nicht. Hmmm.

Auszahlen ginge bei mir, weil ich nicht im öffentlichen Dienst angestellt bin, sondern bei einem privaten Träger.

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Re: Nein, das stimmt so nicht...

Antwort von Zweizahn am 24.03.2011, 12:58 Uhr

Soweit ich bis jetzt in Erfahrung bringen konnte, kann man den Urlaub sogar noch im Jahr nach Ende der Elternzeit nehmen. Das wusste ich bisher auch nicht. Langsam kommt Licht ins Dunkel!

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Re: Keine Ahnung, was ich in folgender Situation machen soll:

Antwort von desireekk am 24.03.2011, 13:05 Uhr

Hallo,

also:

1.) Auch bei Dir kann der Urlaub nicht ausbezahlt werden, das geht bei keinem AN, das steht so im BUrlG und gilt für alle AN.

2.) Selbstverständlich kannst Du es so machen:

MuSchu - Urlaub - EZ

Damit verkürzt sich jedoch Deine EG-Zeit, da diese ja max bis zum 12. Monat des Kindes geht.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Keine Ahnung, was ich in folgender Situation machen soll:

Antwort von Zweizahn am 24.03.2011, 13:18 Uhr

zu 1) kann man sicher machen, wenn beide Seiten einverstanden sind, hab ich beim ersten Kind schonmal so gemacht, allerdings habe ich dort nach der EZ gekündigt

zu 2) du hast recht - das hatte ich vergessen - die Wahl zwischen Pest und Cholera


Danke!

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Re: Keine Ahnung, was ich in folgender Situation machen soll:

Antwort von manira am 24.03.2011, 13:58 Uhr

Hallo,
hier ein Auszug aus Paragraph 17 vom Elternzeitgesetz:
http://www.buzer.de/gesetz/7484/a147140.htm

2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.

Insb. Nr 2 ist mE für Dich relevant.

An Deiner Stelle würde ich meinen Urlaub nicht zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen wollen (geht eigentlich nicht s.o.), u.a. wegen Elterngeld.
Ich habe noch Resturlaub aus meiner VZ-Tätigkeit, bin seit 2007 in EZ, arbeite seit 2009 in TZ während EZ. Ich darf meinen Resturlaub aus der VZ Tätigkeit erst im Anschluß an die EZ nehmen. Dieser Urlaub verfällt auch nicht zum 31.03.
Gruss
manira

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Re: Keine Ahnung, was ich in folgender Situation machen soll:

Antwort von desireekk am 24.03.2011, 14:51 Uhr

Hallo manira,

warum sollte man nicht:

MuSchu-Urlaub-EZ nehmen können?

Wo steht dass das nicht geht?
Bei den Vätern, die z. B. den 13. und 14. Monat nehmen geht das doch auch...

Nur weil man gesamt weniger EG bekommt, dafür aber stattdessen ein volles Gehalt hat???

Viele Grüße

Désirée

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Re: Keine Ahnung, was ich in folgender Situation machen soll:

Antwort von Zweizahn am 24.03.2011, 16:37 Uhr

desirekk, dass muss ich mal durchrechnen...aber ich mag auch nicht so einfach auf den einen Monat EG verzichten.

Ich habe bei der Elterngeldstelle angerufen und die Dame hat mir folgendes vorgeschlagen:

MuSchu - EZ mit EG - Urlaub nach den bisherigen Konditionen - EZ - Teilzeitstelle --> geht aber nur mit Zustimmung des AG

Da ich morgen eh nochmal auf Arbeit muss, werde ich das Thema gleich mal ansprechen.

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