Baby und Job

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Geschrieben von Fuchsina am 14.10.2012, 18:14 Uhr

Ist hier jemand zufällig Mitglied in einem berufständischen Versorgungswerk?

Vielen Dank für Deine Antwort.

Was mir allerdings nicht k,ar ist: § 14 MuSchG verweist doch unter anderem auf § 13 Abs. 2 MuSchG. Der Mutterschaftsgeldstell zahlt aber genau anhand dieser Norm. Wenn also der Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle besteht, dürfte auch der Anspruch auf AG Zuschuss nach §14 MuSchG auch unstrittig sein, oder?

 
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