Geschrieben von Murmeltiermama am 08.01.2014, 6:55 Uhr |
Insolvenz des Arbeitgebers...
Was wäre denn die Alternative, wenn Du es nicht machen würdest? Wenn es keine großartigen Alternativen gibt, warum solltest Du es dann nicht tun. Im Falle einer Insolvenz zahlt die Arbeitssgentur für 3 Monate rückwirkend Insolvenzausfallgeld. Musst Du mal genau nachlesen, was es da für Bedingungen gibt.
- Insolvenz des Arbeitgebers... - ???imGesicht 07.01.14, 21:54
- Re: Insolvenz des Arbeitgebers... - Murmeltiermama 08.01.14, 6:55
- Re: Insolvenz des Arbeitgebers... - speedy 08.01.14, 9:46
- Re: Insolvenz des Arbeitgebers... - Badefrosch 08.01.14, 17:56
- Die drohende Insolvenz, sprich die Überschuldung des Ladens ist dir bekannt?? - und 08.01.14, 18:36
- Re: Die drohende Insolvenz, sprich die Überschuldung des Ladens ist dir bekannt?? - carla72 09.01.14, 11:37
- Re: Die drohende Insolvenz, sprich die Überschuldung des Ladens ist dir bekannt?? - Indigoblau 10.01.14, 8:21
- Re: Die drohende Insolvenz, sprich die Überschuldung des Ladens ist dir bekannt?? - carla72 09.01.14, 11:37
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