von mellomania am 26.10.2016, 21:26 Uhr |
Elternzeit
für kinder, die VOR dem 1.6.2015 geboren sind, können nur ZWEI Teile Elternzeit genommen werden. das heißt es müssen zwei jahre am stück genommen werden bzw. bis zum 3. Geburtstag. es kann nur EIN jahr aufgeschoben werden ABER NUR, wenn das VORHER beantragt wurde. wenn ihr das nicht beantragt habt, ist es weg. außer der AG stimmt kulanterweise zu. rechtlich gesehen habt ihr nichts mehr. Elterngeld erhält man eh nur in den ersten 14 Monaten aber auch nur , wenn man Elternzeit nimmt.
für Kinder die NACH dem 1.6.15 geboren sind, können 3 Teile Elternzeit genommen werden, hier können auch bis zu 24 monate über das 3. lebensjahr drüber raus genommen werden.
- Elternzeit - Elternundkinf 25.10.16, 12:05
- Re: Elternzeit - fabiansmama 25.10.16, 15:54
- Re: Elternzeit - Elternundkinf 25.10.16, 20:31
- Re: Elternzeit - Murmeltiermama 26.10.16, 8:27
- Re: Elternzeit - mellomania 26.10.16, 21:26
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