Baby und Job

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Geschrieben von Danyshope am 10.10.2016, 22:03 Uhr

Elternzeit/-geld bei verschiedenen AG

Gilt für JEDES Elternteil für sich. Also sowohl die Mutter muss - wenn sie Elterngeld bekommen will - mindestens 2 volle Lebensmonate für sich nehmen. Die decken sich zu einem großen Teil in der Regel mit der nachgeburtlichen Mutterschutzzeit. Und der Vater muss eben für sich selbst auch mindestens 2 volle Lebensmonate nehmen. Beide ZUSAMMEN haben dann 14 volle Lebensmonate zur freien Verfügung. Und Frau hat IMMER die ersten beiden Lebensmonat die ihr dabei abgezogen werden wegen Mutterschutz. Beispiele wie man die nutzen kann:

1. Frau nimmt die ersten beiden Lebensmonate wo sie eh Mutterschutz hat, Mann dann 12 Lebensmonate.

2. Frau nimmt die ersten 12 Lebensmonate (also 2 Mutterschutz plus 10 Elterngeld), Mann die letzten beiden

3. Frau und Mann nehmen beide 7 Lebensmonate gleichzeitig.

4 . Frau nimmt die ersten 12 Lebensmonate, Mann den ersten und den 12ten Lebensmonat

Auch möglich sind folgende Varianten:

1. Frau nimmt die ersten 12 Lebensmonate, Mann nimmt 4 halbe Monate in Lebensmonat 13-16 - und hat damit seine beiden vollen nur eben gesplittet

2. Frau und Mann nehmen wieder gleichzeitig oder auch nacheinander, splitten aber beide und haben so 14 mal jeweils das halbe Elterngeld.

Also x-Varianten welche möglich sind bei den "Spielregeln", jeder muss mindestens 2 volle Lebensmonate nehmen, die ersten beiden gehören immer der Mutter, jedes Paar hat zusammen 14 Monate die bis zum 14ten Lebensmonat bei vollem Bezug genutzt werden können und doppelt so lang bei Splittung. Und, man darf innerhalb des Elterngeldbezuges nicht mehr wie 30 Std arbeiten. Einkommen das man im ersten Jahr des Elterngeldes hat wird aber angerechnet, im zweiten nicht (bei Splittung relevant).

 
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