Geschrieben von Heike1972 am 18.08.2006, 12:40 Uhr |
@Chrissicat
Du bist während eines Vorstellungsgespräches nicht verpflichtet deine Schwangerschaft bekannt zu geben. Selbst wenn du danach gefragt wirst, brauchst du nicht zu antworten.
Wenn du aber in einem Arbeitsverhältnis stehst, sollte man schon so früh wie möglich dem Arbeitgeber Bescheid geben. Deine Rechte als Schwangere sind schon etwas anders. Diese kannst du natürlich nur wahrnehmen, wenn der Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt wurde.
- Befristeter Vertrag - Patanja 17.08.06, 19:22
- Re: Befristeter Vertrag - Heike1972 17.08.06, 20:42
- Re: Befristeter Vertrag - Chrissicat 18.08.06, 0:12
- @Chrissicat - Heike1972 18.08.06, 12:40
- An Chrissicat - Jo2003 18.08.06, 13:49
- Man ist NICHT verpflichtet ... - Twinmädels 18.08.06, 22:37
- Re: das ist doch unfair.... - Lena_1977 20.08.06, 16:31