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Geschrieben von Terkey235 am 09.02.2012, 17:31 Uhr

Arbeitszeitverkürzung - kennt sich jemand aus?

Hallo an alle,

vielleicht kann mir jemand bei einer arbeitsrechtlichen Frage behilflich sein.

Eine Arbeitnehmerin möchte nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit ihre Arbeitszeit von 25 auf 16 bis 20 Stunden pro Woche verkürzen, da sie chronisch erkrankt ist.

Grundsätzlich besteht kann die Arbeitszeit ja auf Antrag verkürzt werden, wenn der Chef zustimmt. Es handelt sich um einen großen Betrieb und der Ausfall könnte aufgefangen werden. Kann der Arbeitgeber trotzdem stichhaltige Gründe zur Ablehnung finden bzw. stehen eurer Einschätzung nach seine Chancen gut?

Zweiter wichtiger Punkt: Die Arbeitnehmerin hat keinen Tarifvertrag, sondern wird übertariflich bezahlt. Kann der Arbeitgeber den alten Vertrag aufheben und auf einen neuen Tarifvertrag bestehen, der zu Ungunsten der Angestellten ausfällt?

Ein Behindertenausweis ist übrigens beantragt, aber noch nicht genehmigt.

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich bin bei der Recherche bislang nicht weitergekommen.

LG terkey

 
4 Antworten:

Re: Arbeitszeitverkürzung - kennt sich jemand aus?

Antwort von Ankup am 09.02.2012, 19:28 Uhr

Hallo,

ich kenne natürlich nicht alle Fakten (z.B. generelle Vorgehensweise in Firma, Führungsstruktur, Betriebsratsrolle, Verhältnis zum Vorgesetzten & dessen Einstellung...) und ich kann natürlich keine rechtliche Beratung ersetzten, aber ich denke Folgendes.

Die Chancen für die Arbeitszeitverkürzung stehen sicher gut aus folgenden Gründen:

- dringender Grund liegt vor (ist ja sogar belegbar, wenn Behindertenausweis durch chronische Erkrankung ausgestellt wird).

- es ist eine große Firma, also gibt es sicher einen Betriebsrat, der hier unterstützend hinzugezogen werden kann. Zunächst würde ich jedoch empfehlen, den Antrag auf Arbeitszeitverkürzung zu stellen und die Antwort der Personalabteilung abzuwarten). Im Antrag d. dringenden Grund (chronische Erkrankung) angeben.

- Arbeitsausfall kann aufgefangen werden (diese Info ist auch im eventuellen Gespräch mit Vorgesetzten, Personalabteilung und ggf. Betriebsrat aufzuführen)

- Firma kann auch nicht kündigen, da Kündigung im Krankheitsfalle ein heißes Eisen ist und hier ja auch besonderer Kündigungsschutz wg. Behinderung (da Sie Behindertenausweis erwähnten) besteht. Es wäre zumindest ein SEHR SCHWIERIGER & langer WEG und da traut sich kaum jemand ran. Und hier kann die Firma nicht mal sagen, dass mit der verkürzten Arbeitszeit die Position nicht ausgeübt werden kann, da Sie ja schrieben, dass der Ausfall aufgefangen werden kann. Wenn also von Firmenseite ein Interesse an einer Auflösung der Beschäftigung besteht, würde man wg. Aufhebung auf Sie zukommen. ABER dem müssen Sie ja nicht zustimmen.

- wichtig ist nun, was der Vorgesetzte & HR "möchten". Sie könnten im negativen Fall schon versuchen abzulehnen und werden dann sicherlich Gründe aufführen. Oft ist das mehr ein "Versuch" obwohl die Firmen wissen, dass die Rechtslage anders ist, wenn der Mitarbeiter nicht zustimmt bzw. beim Antrag bleibt, gibt es dann später oft doch ein Einlenken. Somit im Falle einer 1. Ablehnung bitte nicht geschlagen geben, sondern Betriebsrat hinzuziehen. Oft ändert sich dann die erste Entscheidung nochmals. Als letzten Schritt kann man auch rechtlichen Beistand einholen. Letzteres bereitet sicher oft Bauchschmerzen, da man ja weiterhin in der Firma arbeiten möchte. Aber man kann ja dem Vorgesetzten auf nette Art sagen, dass man sehr traurig wäre, wenn man "gezwungen wäre rechtl. Beistand zu nutzen, da man dies eigentlich nicht möchte....". Ich glaube nicht, dass es dann darauf angelegt wird, da die Fakten eher für Sie sprechen.

Ein bestehender Arbeitsvertrag (egal ob Außertarif oder nicht) kann nicht einfach von einer Seite geändert werden ohne Ihr Einverständnis. Es gibt zwar die Möglichkeit der Änderungskündigung aber meiner Meinung nach nicht wg. der Tarifgruppe bzw. Außertariflichen Zahlung. Es soll ja hier keine komplett andere Tätigkeit mit damit einhergehender Gehaltsänderung angeboten werden sondern es geht nur um eine Verkürzung der aktuellen Arbeitszeit. Es gibt ja auch einen gewissen "Bestandsschutz". (Eventuell hat grad wg. der Betriebsratsunterstützung ein Tarifvertrag Vorteile, jedoch hatte bei unserer letzten Firma der Betriebsrat auch außertarifliche Mitarbeiter unterstützt.) Aufhebungen gehen auch nur mit Ihrem Einverständnis und Kündigung ist ja erstmal kein Thema wg. o.g. Gründen.

Ich hoffe dies war hilfreich.
Viel Erfolg.
Grüße

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Re: Arbeitszeitverkürzung - kennt sich jemand aus?

Antwort von Terkey235 am 09.02.2012, 20:18 Uhr

Ganz herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Das war wirklich sehr hilfreich!

Viele Grüße, terkey

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Re: Arbeitszeitverkürzung - kennt sich jemand aus?

Antwort von Ankup am 09.02.2012, 20:34 Uhr

Sehr gern geschehen :-)

Zu meinem letzen Absatz möchte ich noch ergänzen, dass ein Betriebsrat natürlich generell Angestellte unterstützt, egal ob diese einen Anstellungsvertrag im Tarif haben oder eben außertariflich sind. Das kam vielleicht anders rüber.

Und das deutsche Arbeitsrecht ist sehr arbeitnehmerfreundlich.

Nochmal alles Gute

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Re: Arbeitszeitverkürzung - kennt sich jemand aus?

Antwort von Chrissie3 am 12.02.2012, 14:39 Uhr

Hallo,

das ist ein sehr komplexes Thema. Grundsätzlich ist es so, dass der AG aus betrieblichen Gründen einen Antrag auf Änderung der Arbeitszeit ablehnen kann. Je nach Größe des Betriebes und der Umstände hängt es davon ab, wie evtl. Ablehnungsgründe zu bewerten sind.

Im Zweifel muss der AG nachweisen, warum es ihm unzumutbar ist, den AN in verringerter TZ zu beschäftigen.

Einseitig kann kein Vertrag geändert werden ohne ggf. einer Änderungskündigung, die gewisse Voraussetzungen hat. Streichung von übertariflichen Zulagen hängt davon ab, warum diese gewährt werden und ob ggf. die Grundlage wegfällt. Dann wäre das Streichen grundsätzlich möglich. Bsp.: Bei 20 Stunden sind 4 dabei, die am Abend erbracht werden und da gibt es Zulagen. Durch die Kürzung auf 16 Stunden fallen die 4 Abendstunden weg, dann könnte auch eine übertarifliche Zulage entfallen.

Bei dem genannten Sachverhalt würde ich mich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen, wenn man Gefahr läuft, dass der AG ablehnt. Außerdem hat eine Freundin von mir für die Zeit, die sie nun nicht mehr arbeiten kann, eine Teilrente bekommen, da dieses aus gesundheitlichen Gründen erfolgt.

VG
Chrissie

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