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Geschrieben von speedy am 13.08.2014, 20:23 Uhr

Abmahnung

Hi,
die wenigsten Vorgesetzten haben die Befugnis, selbst eine Abmahnung zu veranlassen, aber bei Problemen mit einem Mitarbeiter gilt immer:
1. pers. Gespräch mit der Aufforderung, den Anweisungen nachzukommen und Dokumentation (Gesprächsprotokoll), ggf. Androhung von Konsequenzen
2. bei weiterem Verstoß und keiner Möglichkeit, das Verhalten durch Handlungen des Vorgesetzten abzustellen: Meldung an den höchsten Vorgesetzten/Geschäftsführer o.ä. mit der Konsequenz der Abmahnung an den Mitarbeiter. Dabei muss sich der Vorgesetzte allerdings stets fragen lassen, warum seine Anweisungen von dem MA ignoriert werden, bzw. warum er sich nicht durchsetzen kann. Gibt es noch Möglichkeiten, auf den MA einzuwirken, wird keine Abmahnung erfolgen (höchstens des Vorgesetzten). Hier besteht z.B. die Möglichkeit, die Küche regelmäßig zu prüfen und ggf. Mehrarbeit anzuordnen, sofern mit dem ArbZeitG vereinbar.
3. fristlose Kündigung bei erneutem Verstoß in der selben Angelegenheit

Gruß, Speedy

 
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