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Geschrieben von Babysbay am 21.09.2022, 9:46 Uhr

1 Jahr Basiselterngeld -und danach?

Hey,

Ich wollte jetzt 1 Jahr Basiselterngeld beantragen. D.h.mein Anspruch auf Zahlung wäre ja dann am 1.Geburtstag des Kindes aufgebraucht und ich müsste wieder meinen alten Arbeitsvertrag als Vollzeit aufnehmen.
Aber was ich mich frage ist, was ich mache,wenn ich keine Ganztagsbetreuung finde? Ich hab normalerweise von 8 bis 17 Uhr gearbeitet. Wenn das nicht klappen sollte, kann der Chef mich dann einfach kündigen?


Habt ihr einen Tipp?

Meint ihr es macht Sinn, wenn ich nach 7 Monaten wieder irgendwo Teilzeit arbeite, damit ich dann noch paar Monate Reserve habe, die ich notfalls nehmen könnte, falls es mit dem Betreuungsplatz nicht direkt klappt?
Meine Mutter hat schon angeboten aufzupassen, wenn es nicht mehr als 20 Stunden sind.

Elternzeit zwischen dem Vater und mir aufteilen geht leider finanziell nicht, da er noch unterhaltspflichtig ist für seine Kinder aus 1.Ehe.

Danke für eure Tipps

 
7 Antworten:

Re: 1 Jahr Basiselterngeld -und danach?

Antwort von Suomi am 21.09.2022, 9:55 Uhr

Nimm doch 2 Jahre Elternzeit und fange nach 1 Jahr in Teilzeit wieder an während der Elternzeit.
Glaube da kann man aktuell 32h/Woche arbeiten.
Dein Vollzeit-Vertrag bleibt dann erstmal bestehen.

Anspruch auf ein Betreuung hast Du ab dem 1. Geburtstag, aber eben nicht auf bestimmte Uhrzeiten so dass es zu Deinen bisherigen Arbeitszeiten passt.

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Re: 1 Jahr Basiselterngeld -und danach?

Antwort von Babysbay am 21.09.2022, 13:00 Uhr

Das ist halt die Sache. Wenn ich 2 Jahre Elternzeit nehme ,kriege ich ja nur die Hälfte im 1.Jahr und das wäre finanziell kaum machbar, es wird ja jetzt auch alles teurer.
Ich hab mir jetzt überlegt,dass ich einfach 1 Jahr Basiselterngeld nehme. Wenn es dann mit der Betreuung nicht hinhaut und ich wohl oder übel gekündigt werde, bekomme ich ja für 1 Jahr mein Arbeitslosengeld.dann bleib ich einfach noch n Jahr daheim und hab weniger Einbußen.

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Re: 1 Jahr Basiselterngeld -und danach?

Antwort von desireekk am 21.09.2022, 13:06 Uhr

Wenn du Arbeitslosengeld bekommen möchtest, dann muss eine Betreuung für das Kind sichergestellt sein.
Es könnte ja sein das du jederzeit ab dem nächsten Tag eine Arbeit findest, dann muss das Kind betreut sein.
Warum arbeitest du nicht Teilzeit in Elternzeit? Und das sobald wie möglich? Immerhin hilft deine Mutter kostenlos mit aufpassen?

LG

D

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Re: 1 Jahr Basiselterngeld -und danach?

Antwort von Suomi am 21.09.2022, 15:25 Uhr

Nur weil Du 2 Jahre Elternzeit nimmst, bekommst Du doch nicht automatisch das Elterngeld auf 2 Jahre verteilt! Das hat miteinander nichts zu tun.

Du kannst 2 Jahre Elternzeit nehmen, Elterngeld im ersten Jahr als Basiselterngeld und ab dem 2. Lebensjahr dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

Informiere Dich am besten nochmal über Elternzeit und Elterngeld.

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Re: 1 Jahr Basiselterngeld -und danach?

Antwort von Ruto am 21.09.2022, 17:57 Uhr

Elterngeld und Elternzeit sind nicht dasselbe!
Nimm am besten 2 Jahre Elternzeit (darunter hast du nämlich keine Garantie, verlängern zu dürfen!) Und steig ggf Teilzeit in Elternzeit im alten Job (oder woanders mit Erlaubnis des AG) wieder ein oder beende die Elternzeit Frühzeitig wieder, wenn es mit dem Krippenplatz bereits früher klappt.
Das Basiselterngeld lässt du dabei für 1 Jahr auszahlen, dann wird dir vom Gehalt ab dem 1. Geburtstag auch nichts abgezogen (sonst ggf schon!).

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Re: 1 Jahr Basiselterngeld -und danach?

Antwort von kasiline123 am 24.09.2022, 14:17 Uhr

Nach einem Jahr ist das Elterngeld vorbei, wenn Du es voll nimmst. Die Elternzeit kann aber noch weiter laufen und dann kannst Du Teilzeit arbeiten. Hilft Dir das?

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Re: 1 Jahr Basiselterngeld -und danach?

Antwort von Atombiene am 25.09.2022, 21:23 Uhr

Wenn du Angst vor einer Kündigung hast, dann nimm Jahre Elternzeit. Du kannst ein Jahr das Basiselterngeld nehmen und danach Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Der Vorteil ist, dass du zum einen Kündigungsschutz hast, zum anderen einen Anspruch auf Teilzeit. Dieser Anspruch fällt nur in sehr wenigen Ausnahmen weg.

ALG 1 erhält man doch nur, wenn man eine Betreuung hat. Da würde es darauf ankommen, ob deine Mutter im Notfall die Betreuung auch voll übernehmen könnte, solltest du eine andere geeignete Stelle finden.

Wenn es dir nur darum geht, so viel wie möglich vom Staat rauszuholen, dann muss ich sagen, finde ich das als Steuerzahler ziemlich daneben. Wenn man ein Kind möchte, muss man bitte vorher über die Zeit nach dem Elterngeld nachdenken.

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