Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Susi0103 am 17.07.2010, 13:06 Uhr

zu Arge

Die Arge MUSS die Nebenkostenabrechnung in vollem Umfang übernehmen (außer Haushaltsstrom und Warmwasser) und zwar in dem Moment, wo Du Leistungsempfänger bist. Auch wenn die Abrechnung erst zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung kommt und man einen positiven Bescheid bekommt, müssen sie zahlen.

Im Gegenzug müssen sie nicht mehr zahlen, wenn Du Dich einen Tag vor Eintreffen der Nebenkostenabrechnung abmeldest, trotzdem die Miete im gesamten Abrechnungszeitraum von der Arge kam.
Ein Guthaben darfst du aber in keinem von beiden Fällen behalten.

Lg

 
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