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Nebenkostenabrechnung...

Thema: Nebenkostenabrechnung...

Hallo ihr Lieben... hab mich mal wieder auf den Hosenboden gesetzt, als ich die Nebenkostenabrechnung bekam... wohne seit 1.10.09 hier drinne... Abrechnungszeitraum dementsprechend 1.10.09-31.12.09... fast 400 € Nachzahlung Ich habe geguckt... habe gestern alle Zählerstände verglichen und sie stimmen Beim Gespräch eben mit dem Nachbarn machte es dann bei mir ... Abrechnungszeitraum bis 31.12.09... aber mit den Zählerständen von Juli 2010 klar das die dann auf 400 € kommen... ist doch nicht richtig so oder? Desweiteren... weiß jemand in welcher Höhe und wie oft die ARGE verpflichtet ist das zu übernehmen? Möchte das nur rein informativ wissen... da die ARGE gerne mal andere Aussagen macht lg Susi

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 12:05



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ich hatte eine Nachzahlung von 1000 Euro...zum Kotzen... Zum Thema Arge war es bei mir so, das die Nebenkosten gar nicht übernommen wurden, weil ich im letzten Jahr kein H4 bezogen habe... LG

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 12:09



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ja ich habe mich auch so gefragt wenn ich bei 3 Monaten schon soviel habe, wie wird dann wohl eine Jahresnebenkostenabrechnung aussehen

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 12:11



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Die erste Abrechnung die ich hier in der Wohnung bekam lag für einen Monat bei 230 Euro. Hab das aber damals damit abgetan, das es ausgerechnet der Dezember war. Wenn ich gewußt hätte, wie ein Jahr aussehen wird, dann wäre ich längst wieder ausgezogen...jetzt ziehe ich unter anderem aus diesem Grund hier aus...naja...ganz schön krass... LG

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 12:26



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Die Arge MUSS die Nebenkostenabrechnung in vollem Umfang übernehmen (außer Haushaltsstrom und Warmwasser) und zwar in dem Moment, wo Du Leistungsempfänger bist. Auch wenn die Abrechnung erst zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung kommt und man einen positiven Bescheid bekommt, müssen sie zahlen. Im Gegenzug müssen sie nicht mehr zahlen, wenn Du Dich einen Tag vor Eintreffen der Nebenkostenabrechnung abmeldest, trotzdem die Miete im gesamten Abrechnungszeitraum von der Arge kam. Ein Guthaben darfst du aber in keinem von beiden Fällen behalten. Lg

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 13:06



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ich weis nicht ob das die arge muss, ich habe von denen ein darlehen bekommen und in raten abgezahlt

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 13:51



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Bei mir war es auch eindeutig so, das sie nichts übernommen haben. Der Abrechnungszeitraum war vom 1.1.09 - 31.12.09 und H4 bekomme ich seit Ende April 10...somit war ich nicht bedürftig und übernommen wird nichts. LG

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 14:22



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Sie MÜSSEN übernehmen, aber klar versuchen die da Geld zu sparen, weil es einfach genug Leute gibt, die davon keine Ahnung haben und auch nicht auf die Idee kommen, dass die tolle Arge rechtswidrig handelt. Nebenkosten gehören zu den Kosten der Unterkuft und müssen in TATSÄCHLICHER HÖHE übernommen werden - dazu gehören selbstverständlich die Nebenkosten (nachlesen im SGB II). Die Bedingung ist natürlich, dass man in einer "angemessenen Wohnung" wohnt. Lg

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 16:00



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Hallo, klar muss die ArGe die NK abrechnung übernehmen ABER sie wird sie auf Rechtmäßigkeit prüfen. D.h. eine Abrechnung bis 31.12.09 aber mit Zählerständen vom Juli 2010 ist natürlich falsch. Allerdings kannst Du Deinem Vermieter gegenüber dann auch ein Rückbehaltungsrecht aus dem BGB geltend machen, wenn die ArGe diverse Posten für nciht übernahmefähig erachtet. Somit musst Du nichts selbst bezahlen. Hoffe ich konnte Dir helfen...

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 17:45



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Und wie ist es dann in meinem Fall, wenn die Kosten VOR der Bedürftigkeit anfielen???? Ich bin bei meiner SB ziemlich heftig abgeblitzt... LG

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 17:54



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ja weil die immer auf Dummfang gehen... deshalb gehe ich am Montag auch zum Anwalt... einfach auch um die Rechnung überprüfen zu lassen... ich an deiner STelle würde auch mit der Rechnung zum Anwalt... schon alleine um sie prüfen zu lassen... und die sagen dir dann auch was rechtens ist und ob die ARGE das übernehmen muss... es steht ja nicht drauf das die Zählerstände vom Juli sind... ich sehe es ja nur an den Zählerständen an der Heizung... die stehen ja gerade bei dem Wert... also können es schlecht die Stände von Dezember sein...

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 18:03



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Wenn die Nachzahlung INNERHALB des Bewilligungszeitraumes des ALG II Bescheids fällig ist, MUSS die Arge die Kosten (sofern angemessen) komplett übernehmen und zwar NICHT als Darlehen. Nie den SB "einfach so" vertrauen, einfach formlosen, SCHRIFTLICHEN (und nachweisbaren) Antrag stellen und Bescheid abwarten. Notfalls Widerspruch und ggf. Klage. SB erzählen viel, wenn der Tag lang ist, es muss nichtmal böse Absicht sein, viele haben tatsächlich keine Ahnung. Lg

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 18:07



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ich meine gelesen zu haben, dass in dem kürzlich beschlossenen, tollen "Sparpaket" auch ein Posten enthalten ist, der da besagt, dass auch die Nebenkostenabrechnungen nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch pauschal erstattet werden sollen. Also hurtig.... LG I.

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 18:37



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denn wenn man sich ein paar wochen zeit lässt übernimmt die arge gar nix mehr. man muss sich sofort melden wenn man die abrechnung hat

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 21:29