Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 08.06.2012, 8:58 Uhr

Wohin kann man sich denn wenden um zu erfahren, ....

jessica,

wenn du dich an die entsprechenden ämter und stellen wendest, wirst du auch fundierte auskunft bekommen. (natürlich KANN die entscheidung einer behörde fehlerhaft sein, aber das gilt auch für die auskünfte, die du hier bekommst...).

grundsätzlich gilt meines wissens, dass auch hauseigentümer wohngeld bekommen können. ich habe vor einigen jahren in einer wohngeldstelle hospitiert und habe es damals so gelernt, allerdings ist es eben üblicher, dass wohngeld an mieter gezahlt wird... ich glaube auch mich zu erinnern, dass nicht zwingend ein mietvertrag vorgelegt werden musste, alternativ ging auch eine bescheinigung des vermieters/eigentümers, dafür gab es bei der wohngeldstelle ein formular.

über H4 kann ich gar nichts sagen, meine rudimentären kenntnisse habe ich noch aus "sozialhilfe-zeiten", damals schlossen sich immobilienbesitz und sozialhilfe-bezug nicht grundsätzlich aus. wie das heute geregelt ist, kann ich dir allerdings nicht sagen. da gilt wirklich: beim amt aufschlagen, fall schildern/antrag stellen und die entscheidung erst mal abwarten. dann handeln...

lg, martina.

 
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