Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von jeschne am 08.06.2012, 8:15 Uhr

Wohin kann man sich denn wenden um zu erfahren, ....

.... wieviel Unterhalt mein Partner (nicht verheiratet) mir nach einer Trennung zahlen müsste? Ob mir Wohngeld, etc. zustünde. Wie unten schon erwähnt, sobald meine jüngste in den KIGA geht werde ich sowieso wieder mehr arbeiten, es geht mir also nicht darum auf Kosten des Staates zu leben, sondern nur die Zeit bis zum KIGA zu überbrücken.

Viele Grüße und danke für alle bisherigen Infos.

Jessica

 
6 Antworten:

Re: Wohin kann man sich denn wenden um zu erfahren, ....

Antwort von mf4 am 08.06.2012, 8:22 Uhr

Warum sollte dir keine Wohnung zustehen?

Frage beim Jobcenter nach, wie groß und wie teuer eine Wohnung maximal sein darf um sie haben zu "dürfen".
Mit seinen Lohnzetteln kannst du im JA Unterhalt berechnen lassen.

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Re: Wohin kann man sich denn wenden um zu erfahren, ....

Antwort von jeschne am 08.06.2012, 8:42 Uhr

Hallo mf4,

danke dass du mir immer sofort antwortest. :-) Das "Problem" ist ja, dass ich mit meiner Mutter dieses Haus habe aus dem ich eigentlich nicht ausziehen kann und auch nicht will ;-).
Das Haus gehört im Moment offiziell noch meiner Mutter alleine, ich zahle aber mtl. Schulden ab die ich aufgenommen habe um dieses Haus nach meinen Wünschen umzubauen und zu gestalten. Kann man da trotzdem Wohngeld beantragen? Muss es dazu dann nicht auch nen Mietvertrag geben? Das Problem hier ist wiederum, dass wenn ich mit meiner Mutter einen Mietvertrag machen würde, hätte diese wieder mehr Einnahmen die sie dann versteuern müsste. Alles kompliziert.... :-(.

LG und nochmal vielen Dank.
Jessica

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Re: Wohin kann man sich denn wenden um zu erfahren, ....

Antwort von mf4 am 08.06.2012, 8:45 Uhr

Dann lass doch den Kredit auf deine Mutter laufen, sie ist Hausbesitzerin, macht mit dir einen Mietvertrag und so zahlst Miete. Irgendwo muss man was tun.
Ob nun Wohngeld oder Jobcenter... dir wird keiner so eine Summe für 2 Bewohner finanzieren.

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Re: Wohin kann man sich denn wenden um zu erfahren, ....

Antwort von spiky73 am 08.06.2012, 8:58 Uhr

jessica,

wenn du dich an die entsprechenden ämter und stellen wendest, wirst du auch fundierte auskunft bekommen. (natürlich KANN die entscheidung einer behörde fehlerhaft sein, aber das gilt auch für die auskünfte, die du hier bekommst...).

grundsätzlich gilt meines wissens, dass auch hauseigentümer wohngeld bekommen können. ich habe vor einigen jahren in einer wohngeldstelle hospitiert und habe es damals so gelernt, allerdings ist es eben üblicher, dass wohngeld an mieter gezahlt wird... ich glaube auch mich zu erinnern, dass nicht zwingend ein mietvertrag vorgelegt werden musste, alternativ ging auch eine bescheinigung des vermieters/eigentümers, dafür gab es bei der wohngeldstelle ein formular.

über H4 kann ich gar nichts sagen, meine rudimentären kenntnisse habe ich noch aus "sozialhilfe-zeiten", damals schlossen sich immobilienbesitz und sozialhilfe-bezug nicht grundsätzlich aus. wie das heute geregelt ist, kann ich dir allerdings nicht sagen. da gilt wirklich: beim amt aufschlagen, fall schildern/antrag stellen und die entscheidung erst mal abwarten. dann handeln...

lg, martina.

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Re: Wohin kann man sich denn wenden um zu erfahren, ....

Antwort von mf4 am 08.06.2012, 9:04 Uhr

So siehts aus...
in solchen EINZELfällen würde ich immer eine Info einholen, die genau dazu passt.
Der Weg zum Amt ist dringend nötig um die Infos zu bekommen.

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Wohlfahrtsverbände, Jugendamt

Antwort von rabukki am 08.06.2012, 13:23 Uhr

den potentiellen Unterhalt kann man sich beim Jugendamt ausrechnen lassen. Allerdings kann ich dir die genaue Stelle nicht nennen, aber bei der Zentrale müsstest du ja weiter vermittelt werden.

Wenn es auch um Wohngeld etc. geht, dann wäre z.B. Profamilia eine gute Adresse, die kennen sich mit solchen Berechnungen aus. Eigentlich haben alle Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas, Paritätischer, DRK, AWO) Beratungsstellen, die auch über finanzielle Hilfen informieren. Die Stellen der jeweiligen Träger sind ja auc untereinander vernetzt, also einfach bei der Diakonie in Deiner Region anrufen und dir die richtige Adresse geben lassen.

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