Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Fru am 19.01.2016, 16:53 Uhr

Wir reden gerade über eine Trennung...

Wenn Du jetzt wieder arbeitest, wer hat denn bis jetzt auf das Kind aufgepasst? Ich nehme an, der Vater?!?! Dann kann der das doch auch genau so weiterführen.

ALG1 kann man meines Wissens nach nur beantragen, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, tust Du nicht, also fällt das weg. Somit bleibt ALG2, ob die einfach so hinnehmen, das Du den Job kündigst, ist fraglich. Wohngeld fällt bei ALG2 Bezug weg.

Ich würde also an Deiner Stelle klären, wie viel Unterhalt Dir und wieviel Unterhalt dem Kind zusteht, mit der "Zahl" zum Amt und dann sagen die Dir genau, wie groß und wie teuer eine Wohnung sein darf. Dann kannst Du eine Wohnung in dem Umfang suchen, musst die aber dannn, wenn Du eine gefunden hast, noch genehmigen lassen und dann darfst Du einen Mietvertrag unterschreiben

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.