Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mma ramotswe am 22.02.2011, 17:31 Uhr

Wie soll ich das machen?

hallo

falls die kinder zuhause untergebracht sind und unter 12 jahren hättest du anspruch auf haushaltshilfe desweiteren falls sie außer haus untergebracht sind ggf. in einer einrichtung müßtest du dich an das jugendamt wenden bzg. der kosten

mfg

mma

 
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